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Liechtensteiner Bank soll deutschem Steuersünder den "Schaden" seiner Steuerstrafe ersetzen.

Foto: AP/Keystone, Ennio Leanza

Zürich/Wien - Weil er von seiner Liechtensteinischen Bank, der damaligen LGT-Treuhand AG, nicht rechtzeitig über den Diebstahl von Kundendaten informiert wurde und sich in der Folge nicht zeitgemäß beim Fiskus selbst anzeigen konnte erhält ein 68-jähriger Immobilienkaufmann aus Bad Homburg jetzt eine Schadenersatzzahlung von 7,3 Millionen Euro.

Das entschied einGericht inLiechtenstein, das der Steuersünder angerufen hatte. Die Daten des Klägers waren auf jener Steuersünder-CD erhalten, die Deutschland mithilfe der Spione seines Bundesnachrichtendienstes unter nie geklärten Umständen um 4,5 MillionenEuro ankaufte. Aufgrund dieser Daten wurde der Kaufmann zu zweiJahren bedingter Haft und einer Strafe von 7,5 Millionen Euro verurteil.

Der so zu Schaden gekommene Steuerhinterzieher hatte von Fiduco - die Nachfolgefirma der LGTTreuhand AG - insgesamt 13,5 Mio. Euro Schadenersatz eingefordert. Fiduco will gegen der erstinstanzlichen Urteil berufen, weil nach Auffassung der Finanzfirma "Steuerbußen nicht einklagbar undersatzfähig sind" , sagte ein Sprecher

Das Urteil könnte wegweisend sein, weil mehrere deutsche Bürger ähnliche Klagen planen sollen. Allerdings gelten Klagen nur in großen Fällen als aussichtsreich. Bisher sind in Deutschland aber nur vier große Fälle, die auf den gestohlenen Daten basieren, vor Gericht gelandet. Die überwiegende Zahl wurde dagegen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellte. Bislang seien keine weiteren Verfahren angestrengt worden, sagte der Fiduco-Sprecher dazu.

Weitere Diskussion

Indes geht die Debatte über die Rechtmäßigkeit des Ankaufs gestohlener Bankdaten munter weiter.Wie berichtet, wurde der deutschen Bundesregierung eine Daten-CDmit rund 1500 schweizer Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher um 2,5 Millionen Euro zum Kauf angeboten. Nordrhein-Westfalen entschied sich inzwischen zum Kauf, während die baden-württembergischen Finanzbehörden über ein ähnliches Angebot Montagnachmittag entscheiden wollten.

Ob Österreich dabei "mitnaschen" kann ist noch umstritten. Der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Auer, sieht in einer Weitergabe der Steuerdaten von Deutschland nach Österreich einen Verstoß gegen das Europarecht. Die Richtlinie über Amtshilfe bei grenzüberschreitenden Steuerbetrug dürfe hier nicht zur Anwendung kommen. "Zwischen Deutschland und Österreich findet ja kein Steuerbetrug statt, sondern zwischen Österreich und der Schweiz" , sagt Auer dem Standard.

Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags sei der Datenschutz in der Grundrechtecharta verankert. Bevor Österreich etwas unternehme, müsse geprüft werden, ob dies nicht den Lissabon-Vertrag verletze. "Es ensteht hier mit dem Bankdatenhandel ein ganzer neuer Wirtschaftszweig" , fügte Auer hinzu. "Es steht der Republik nicht gut an, hier als Trittbrettfahrer mitzumachen." (Reuters, spu, ef, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 09.02.2010)