Linz - Rechtsexperten haben vor Verharmlosung der Aktionen einzelner Kandidaten der Bürgerliste "Die Bunten" gewarnt. Laut dem Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Janko könnten die T-Shirts auch nach dem EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen) strafbar sein: Demnach wäre das Tragen von Leibchen mit Nazi-Sprüchen, auch wenn sie nicht unter das Verbotsgesetz fallen sollten, zumindest "grober Unfug". Das gelte auch, wenn sich der Träger mit der zur Schau gestellten Ideologie gar nicht identifiziere, erklärte Janko.

Der ehemalige Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Linz, Wolfgang Aistleitner, warnte Navor einer voreiligen Freistellungserklärung, wie es - aus seiner Sicht - Michael Tischlinger, der Leiter des oberösterreichischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) machen würde. Ohne genaue Prüfung, sei es "ein entsetzliches Signal", so Aistleitner, offen gezeigte Bekundungen wie "Ich habe Bock auf Nazis" auf einem T-Shirt, getragen in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, straflos zu erklären. Tischlinger hatte darauf verwiesen, dass nur einige bestimmte Symbole im Verbotsgesetz erfasst seien.

Es mache zudem einen großen Unterschied, ob man in den eigenen vier Wänden eindeutig rechtsextreme Outfits trägt, oder aber in der Öffentlichkeit. Denn in letzterem Fall könne man davon ausgehen, so der Senatspräsident in Ruhe, dass man das auch bewusst nach außen zeigen wollte. (APA)