Die Arbeitsbedingungen für Frauen am Tiroler Landestheater wurden von der Gleichbehandlungskommission geprüft.

Foto: TLT; Foto Larl

Innsbruck - Nach den von der Gleichbehandlungskommission (GBK) bestätigten Diskriminierungs- und Belästigungsvorwürfen gegenüber Frauen hat die Intendanz des Tiroler Landestheaters (TLT) nun den "Sachverhalt einem im Fachgebiet Arbeitsrecht versierten Anwalt übergeben", der das Prüfungsergebnis der unabhängigen ExpertInnenkommission beurteilen möge. Die GBK hatte in einem 26-Seiten umfassenden Bericht bestätigt, dass die Geschäftsführung des TLT Frauen falsche Verträge ausstelle, um sie im Falle einer Schwangerschaft kündigen zu können.

Warten bis Mitte März

In einem Schreiben der Intendantin Brigitte Fassbaender hieß es, dass "die Geschäftsführung nun in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen hat, dass man diese Sache einem im Fachgebiet Arbeitsrecht versierten Anwalt übergibt, der den Sachverhalt beurteilen möge. Wir hoffen, dass wir eine solche fachliche Stellungnahme bis 15.03.2010 in Händen haben und werden dann unaufgefordert auf die Sache zurückkommen."

Zur Frage, ob die Tätigkeit einer Theaterpädagogin als künstlerische Position zu werten sei oder unter das Angestelltengesetz falle, sei darauf zu verweisen, dass es sich dabei um eine Abgrenzungsproblematik handle, die an allen Bühnen Österreichs bestehe und je nach Aufgabenfeld und Einbindung in künstlerische Entscheidungsprozesse unterschiedlich gehandhabt werde. "Letztlich wird das im Fall der Antragstellerin wohl von einem Gericht zu entscheiden sein", teilte die Intendanz mit.

Karenzurlaub als Kündigungsgrund?

Die Antragstellerin arbeitete in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit am TLT. Als sie in Karenz ging, wurde ihr befristeter Bühnendienstvertrag nicht verlängert. Das TLT habe laut GBK keinen plausiblen Grund angeben können, warum der Vertrag der Mitarbeiterin nicht verlängert werden sollte. Ihre Leistungen seien von ihrem Arbeitgeber immer gelobt worden. Einziger Grund sei die Inanspruchnahme des Karenzurlaubes gewesen. Nur wegen der Androhung der Mitarbeiterin sich an die Medien, an die Gleichbehandlungsanwaltschaft bzw. die Arbeiterkammer zu wenden, sei die angekündigte Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages zurückgezogen worden. Da ihr von der Juristin des Theaters aber mitgeteilt worden sei, dass sie trotzdem nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurück kehren könne, habe sie sich an die GBK in Wien gewandt, sagte die Antragstellerin. (APA)