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Mit einem täuschend echten Anwaltsbrief machen sich Internet-Betrüger derzeit an das Geld von Peer-2-Peer-Nutzern heran. Die Gauner beschuldigen die User, illegal Musik oder Pornografie aus einem Netzwerk (P2P) heruntergeladen zu haben, warnte das Bundeskriminalamt (BK) am Montag. Per E-Mail drohen sie mit einer "Klage", die aber durch eine Zahlung abgewendet werden könne. In Österreich gibt es seit Ende vergangener Woche bereits mehrere Betroffene.

100 Euro

Die Täter fordern die Nutzer auf, 100 Euro mittels einer Wertkarte für das Online-Shopping (paysafecard) zu bezahlen. Damit die Anschuldigungen fallen gelassen werden, soll in einem E-Mail der Code für die Karte übermittelt werden, erklärte BK-Sprecher Alexander Marakovits. Mit diesem können sich die Betrüger aber nicht nur 100 Euro, sondern die gesamte aufgebuchte Summe auszahlen lassen.

Das E-Mail besticht laut BK durch einwandfreies juristisches Deutsch und spiegelt Seriosität und Echtheit vor. Die Betrüger geben sich als eine nicht mehr existierende Firma namens "kuw rechtsanwälte" aus Regensburg aus. Für ihre Forderung verwendeten sie ein altes Schreiben des Unternehmens. Die Rede ist darin von einer Urheberrechtsverletzung im Bezug auf pornografischen Material sowie einer bereits erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Paragrafen aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz werden angeführt, weiters geben die Täter vor, mit Anti-Piracy-Unternehmen zusammenzuarbeiten.

Anzeige

Die Kanzlei, deren Namen die Betrüger angenommen haben, wurde umbenannt, sie hat mittlerweile Anzeige gegen die unbekannten Täter erstattet, so Marakovits. Bis Freitag meldeten sich bei der Firma rund 50 Betroffene, beim BK waren es bisher rund ein Dutzend.

Die vermeintliche Klagedrohung wurde vermutlich als Spam an zahlreiche Internetnutzer verschickt, warnte Marakovits. Wer wie oben beschriebene Nachrichten erhalte, sollte daher auf keinen Fall sofort zahlen. Neben Überlegungen, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen könnten, sollte man die angeführte Kanzlei telefonisch kontaktierten und die Richtigkeit des Schreibens überprüfen. (APA)