Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetz durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.

Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung

Inzwischen hat Rosenkranz bestritten, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes gefordert zu haben. Entsprechende Meldungen wies sie in einer Aussendung als "irreführend und falsch" zurück.

Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen beträfen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen würden.

FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer ortete eine "beispiellose Menschenhatz" auf die Kandidatin und ihre Familie und bezweifelte, dass das Verbotsgesetz und die rechtstheoretische Diskussion darüber den Menschen in Österreich wirklich unter den Nägeln brenne.

In der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien von Anwalt Zanger hieß es, dass Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes in der Vergangenheit sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt".

"Vorbereitungshandlung"

Zanger argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge sich auf ihre "Verfassungsfreiheiten" berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt".

FPÖ antwortet mit Disziplinaranzeige und Verleumdungsklage 

Die FPÖ hat sich vorgenommen, mit allen denkbaren rechtlichen Mitteln gegen den Wiener Rechtsanwalt Zanger vorzugehen. Nach einer Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer kündigte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl auch noch eine Verleumdungsklage gegen Zanger an.

Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, meint Kickl. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.

Vize-Parteichef Norbert Hofer hatte zuvor bereits angekündigt, eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken", hieß es in einer Aussendung. (APA)