Wien - Bei der Bundespräsidentenwahl am 25. April wird es erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik internationale Wahlbeobachter geben. Die OSZE wird ein etwa zehnköpfiges Expertenteam nach Österreich entsenden, wie ein Sprecher am Dienstag bestätigte. Bereits Mitte Februar waren zwei Mitarbeiter des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) in Wien, um die Mission vorzubereiten. Ihren Bericht haben sie diese Woche veröffentlicht.

Die OSZE-Experten rechnen demnach mit einer "relativ ruhigen Wahlkampagne". Kritisch angemerkt wird im Bericht allerdings das "weitgehend unregulierte System der Wahlkampffinanzierung" in Österreich.

Wahlbeobachtung beginnt drei Wochen vor Wahl

Wie ODIHR-Sprecher Jens Eschenbaecher sagte, werden sich die Beobachter vor allem auf die strukturellen Aspekte der Wahl (also Gesetzgebung, die Arbeit der Wahlbehörden, die Medienberichterstattung, die Kandidatenregistrierung und den Wahlkampf) konzentrieren. Eine flächendeckende Beobachtung des Wahlvorgangs in den Wahllokalen ist dagegen nicht geplant. Beginnen soll die Mission etwa drei Wochen vor der Wahl, die OSZE-Experten sollen bis eine Woche nach dem Wahltag bleiben.

"Der Fokus liegt nicht auf dem Wahl selbst, weil es auf Grundlage der bisherigen Gespräche keine Erwartung gibt, dass es zu Problemen kommen wird", betont Eschenbaecher. Dementsprechend will die OSZE in Österreich (wie etwa auch bei der deutschen Bundestagswahl) mit einem rund zehnköpfigen Expertenteam auskommen. Zum Vergleich: Bei einer vollen Wahlbeobachtermission kommen mehrere hundert Beobachter zum Einsatz (in der Ukraine waren es laut Eschenbaecher zuletzt rund 600).

Gesetzesänderung macht Mission möglich

 

Voraussetzung für eine OSZE-Beobachtermission ist eine Einladung durch den jeweiligen Mitgliedsstaat. Diese ist am 10. Februar erfolgt. Die Beobachtermission ist eine Premiere: Bis vor kurzem waren internationale Beobachter bei österreichischen Wahlen nicht zugelassen, erst 2007 gab es eine entsprechende Gesetzesänderung. (APA)