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Die Einheitswerte, etwa für Ackerland, müssten eigentlich alle neun Jahre angehoben werden. Ein Gesetzesentwurf sieht überhaupt eine Aus-setzung dieser Neubewertung vor.

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Wien - Ein vom Finanzministerium zur Begutachtung ausgeschickter Gesetzesentwurf hat das Potenzial für einen hand-festen Krach in der Koalition. "Diese Gesetzesnovelle ist nicht mit der SPÖ abgestimmt" , heißt es aus dem Bundeskanzleramt zu der "Bewertungsgesetz-Novelle 2010" .

Hinter dem wenig aussagekräftigen Gesetzestitel verbirgt sich die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden, den sogenannten Einheitswerten. Diese wurden zuletzt im Jahr 1988 festgelegt, nie an die Inflation angepasst und sind dementsprechend veraltet. Bei den aktuellen Diskussionen um Steuerreformen war davon ausgegangen worden, dass es auch zu einer Modernisierung - also Anhebung - dieser Werte kommen muss.

Kein politischer Wille

Dem ist jedoch nicht so. Eine Neubewertung bedeute einen hohen Verwaltungsaufwand, heißt es im VP-geführten Finanzministerium, weshalb im Gesetzesentwurf davon Abstand genommen wurde. Der Pressesprecher von Finanzminister Josef Pröll, Harald Waiglein, sagte zur APA, es fehle der politische Wille; mitten in der Krise wolle man nicht eine Grundsteueranhebung durchführen.

Für den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, ist die abgesagte Neubewertung in Zeiten dringend notwendiger Budgetsanierung "eine völlig inakzeptable Vorgangsweise" . Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm ärgert, dass im Gesetzesentwurf die Verpflichtung zu einer Einheitswert-Feststellung einfach nicht vorkommt und die 1988-Daten damit einzementiert werden. Wenn die Werte schon nicht angepasst werden, sollten die Bauern zumindest auf Einnahmen/Ausgabenrechnung umstellen müssen und damit nach dem Betriebsergebnis besteuert werden, fordert Muhm.

200 Millionen

Da die Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliches Vermögen Basis für die Einkommensbesteuerung (in der Regel über Pauschalierung) sind und die Einheitswerte außerdem Grundlage für die Festsetzung der Sozialversicherungsbeiträge sind, entgehen dem Staat laut Muhm geschätzte 200 Millionen Euro. Über eine höhere Grundsteuer, die sich an den Einheitswerten bemisst, entgehen wiederum den sowieso finanzmaroden Gemeinden Einnahmen.

Laut Berechnungen der Gewerkschaft verfügen die Landwirte über ein Einkommen von drei Milliarden Euro, zahlen aber nur rund 35 Millionen Euro Einkommenssteuer. Dies bedeute eine Steuerleistung von lediglich einem Prozent. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 26.3.2010)