Wien - Mieter von rund 300.000 Altbauwohnungen nach dem sogenannten Richtwertmieten-System müssen per 1. April mit Erhöhungen um knapp 3,8 Prozent rechnen. Die Arbeiterkammer (AK) fordert erneut die Verschiebung der "Preisanpassung" - mit dem Argument, die derzeitige Vorgangsweise sei eine "Augenauswischerei". Für die heurige Anpassung - im Vorjahr wurde die Mieterhöhung einmal ausgesetzt (siehe links) - sollte die Jahresinflation 2009 herangezogen werden, die lag bei 0,5 Prozent. Nun wurde aber die Jahresinflation aus den Jahren 2008 (3,2 Prozent) und 2009 akkumuliert. "Der Vorteil aus dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz ist nun einfach wieder beseitigt worden", sagt AK-Wohnrechtsexperte Franz Köppl.
Nach mehreren Änderungen des Systems in den vergangenen zwei Jahren will die Justiz die 2009 getroffene Vereinbarung aber in jedem Fall umsetzen, ist aus dem Justizressort zu hören. "Was die AK fordert, ist unrealistisch", heißt es. Man könne auch nicht "jedes Jahr die Berechnungsgrundlage ändern."
Vermieter drohen mit VfGH
Die AK, die das Richtwertsystem schon seit vielen Jahren als zu schwammig kritisiert, plädiert für klare Mietzinsobergrenzen. Nach einer Abschätzung der AK würde die Erhöhung den Mieter einer Wiener 80-Quadratmeter-Wohnung rund 300 Euro kosten. Das Zusammenrechnen der beiden Inflationsjahre 2008 und 2009 bei der nun anstehenden Mieterhöhung fresse die Inflationslinderung wieder auf. Köppl plädiert für Anpassungen im Fünf-Jahres-Takt. Die Inflation soll dabei nur zur Hälfte abgegolten werden.
Die Vermieter wehren sich unterdessen gegen einen solchen "Eingriff in das Eigentumsrecht" und drohen , im Fall einer erneuten Verschiebung vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Die verlautbarten Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte auf Basis von Lage oder Ausstattung möglich. Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten.
Hausbesorger-Gesetz noch im Sommer in Begutachtung
Neues gibt es auch in Sachen Hausbesorger: Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will das neue Bundesgesetz noch im Sommer zur Begutachtung ausschicken. Damit könnten die "neuen" Hausmeister schon ab 2011 zu arbeiten beginnen.
Hundstorfer habe seinen Entwurf für Verhandlungen mit den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner fertig, berichtet der "Kurier". Einer der Eckpunkte des neuen Gesetzes soll die Freiwilligkeit sein - d.h., ob ein Hausmeister eingestellt wird, entscheidet der Hauseigentümer. Nur, wenn dadurch die Betriebskosten um mehr als 10 Prozent steigen, müssten die Mieter befragt werden, die mit Mehrheit entscheiden. Dienstwohnungen können vereinbart werden, für sie gilt im Fall der Kündigung eine Räumungsfrist von sechs Monaten. Geplant ist eine 40-Stunden-Arbeitswoche, die Höhe der Gehälter soll mit der Gewerkschaft ausverhandelt werden.
Bei der Wiener Volksbefragung im Februar hatten sich 84 Prozent für Hausmeister "mit neuem Berufsbild" ausgesprochen. (APA)