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Österreichische Mieter zahlen mittlerweile im europaweiten Vergleich mit Abstand die höchsten Provisionen.

Foto: AP/Petrov

Graz - Dass Mieter von Wohnungen oder Häusern in Österreich drei Bruttomonatsmieten für die Vermittlung durch einen Makler zahlen sollen, sorgt immer wieder für Unmut - nicht nur bei Mieterschutzvereinen. Auch politisch wurde die Höchstgrenze von drei Mieten immer wieder diskutiert. Die Grazer KPÖ brachte in der letzten Gemeinderatssitzung wieder einen Antrag ein, wonach sich die Stadt Graz beim Bund um eine Senkung der Maklergebühren, die über eine Bundesverordnung geregelt sind, einsetzen solle.

Höchste Provisionen in Österreich

Denn im europaweiten Vergleich zahlen österreichische Mieter mittlerweile mit Abstand die höchsten Provisionen, nämlich rund 22 Prozent der Jahresmiete ohne Umsatzsteuer. Deutschland, wo Immobilienmakler nicht mehr als zwei Monatsmieten vom Mieter verlangen dürfen, folgt mit 12 Prozent, während in Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Irland und Norwegen überhaupt keine Provision vom Mieter gezahlt wird. Die Grazer KPÖ forderte ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner dazu auf, die Gebühren zumindest auf das deutsche Niveau zu senken.

Maklerausbildung freiwillig

Kein Verständnis für dieses Thema, das "die rote Reichshälfte seit 30 Jahren diskutiert", hat Gerald Gollenz, Chef des Grazer Bauunternehmens Acoton und Obmann des Fachverbandes Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Steiermark. Er argumentiert im STANDARD-Gespräch mit der "Ausbildung und dem Zeitaufwand" der Makler. Welche Ausbildung? Gollenz: "Ein Befähigungskurs, bei dem mehr als die Hälfte des Stoffs Mietrechtsfragen betreffen" - der aber nicht verpflichtend ist. Gollenz glaubt trotzdem, dass man "mehr Rechtssicherheit hat, wenn Makler den Vertrag vorbereiten".

Das bezweifelt man im Büro der KP-Wohnungsstadträtin Elke Kahr: "Rund 30 Prozent aller derzeit beim Mieterschutzverband Steiermark anliegenden Fälle betreffen Maklerprovisionen und von Immobilienbüros ausgestellte problematische Mietverträge."

Entschieden wird die Sache aber, trotz politischen Trommelwirbels in Graz, ohnehin im Bund: Denn im Regierungsprogramm der Bundesregierung findet sich auf Seite 121 die geplante Anpassung "der Provisionsobergrenzen für Mieter bei Wohnungsmietverträgen".

Verordnung "noch vor dem Sommer"

Auch aus dem Büro Mitterlehner hieß es auf STANDARD-Nachfrage, der Wirtschaftsminister werde "noch vor dem Sommer eine Verordnung in Begutachtung schicken, die die Reduzierung der Maklergebühren auf zwei Bruttomonatsmieten vorsieht." (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.4.2010)