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Zuerst Zivildiener im Krankenhaus oder Pflegeheim und dann zur Polizei. Das soll in Zukunft möglich sein.

Foto: AP Photo/Thomas Kienzle

Dass ehemalige Zivildiener Polizisten werden dürfen, darüber wird schon länger diskutiert. Seitens der Regierung wird nun eine Regelung gesucht, um es auch rechtlich zu ermöglichen, dass die Ex-Zivis Dienst mit der Waffe leisten dürfen. Derzeit ist es ja noch so, dass sich ehemalige Zivildiener nicht zu Polizisten ausbilden lassen können. Sie haben, als sie ihren Zivildienst angetreten sind, die Gewissensklausel unterschrieben und damit den Dienst mit der Waffe aus moralischen Gründen verweigert. 15 Jahre lang dürfen sie überhaupt nicht Gebrauch von einer Waffe machen. Da man sich bei der Polizei nur bis zum Alter von 30 bewerben darf, ist es Zivildienern nicht möglich, diesen Beruf auszuüben.

Vier Monate verpflichtend nachholen

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hat nun vorgeschlagen, dass es in Zukunft möglich sein soll, dass sie ihre Wehrpflicht nachmachen (derStandard.at berichtete). Die Entscheidung für den Zivildienst soll im Nachhinein revidiert und das Militär quasi nachgeholt werden können. Fekter hat einen Zeitraum von vier Monaten im Auge, die dieser Ersatzdienst dauern soll. Danach soll es möglich sein, auch Berufe mit Waffenbenutzung auszuüben. Auch die Gewissensklausel würde ihre Gültigkeit verlieren.

Kritik kam umgehend von Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ), der meinte, dass es im Bundesheer Widerstand gegen die Pläne des Innenministeriums gibt. Es sei ein zusätzlicher Aufwand, der mehr Arbeit bedeute.

SJ für freiwilligen Ersatzdienst

Jetzt drängt die Sozialistische Jugend (SJ) auf eine Lösung. Ihr Vorschlag: der Ersatzdienst soll freiwillig nachgeholt werden können, er solle nicht verpflichtend sein. "Im Unterschied zum Fekter-Plan, sieht der Entwurf kein zwingendes Nachholen des Präsenzdienstes vor", sagt Wolfgang Moitzi, der Vorsitzende der SJ, im Gespräch mit derStandard.at. Das Waffenverbot falle mit dem Wiederaufleben der Wehrpflicht. Laut Moitzi wäre dieser Vorschlag verfassungskonform und werde von der SPÖ unterstützt.

"Das ist ein guter Vorschlag"

Moitzi sieht den Verteidigungsminister auf seiner Seite: "Darabos könnte damit leben, das ist ein guter Vorschlag". Auf Anfrage von derStandard.at will man sich im Verteidigungsministerium jedoch nicht näher äußern und den Verhandlungen nicht vorweggreifen. Stefan Hirsch, der Pressesprecher von Darabos, mildert jedoch das Argument, das Nachholen des Wehrdienstes bedeute einen Zusatzaufwand für das Bundesheer, ab. Auch jetzt gebe es schon ähnliche Fälle: wenn Zivildiener wegen Krankheit oder aus disziplinären Gründen ihren Dienst vorzeitig beenden und zum Heer wechseln. Auch dann gebe es einen Ersatzdienst von mindestens vier Monaten, der abgeleistet werden könne. Der Ersatzdienst muss solange dauern, bis man insgesamt auf die sechs Monate Wehrdienstpflicht kommt.

Die Novelle zum Zivildienstgesetz (siehe Download) befindet sich derzeit in Begutachtung. Auch im Innenministerium will man zum Vorschlag der SJ noch nichts Näheres sagen, sondern die Begutachtungsfrist, die mit 4. Juni endet, abwarten.

Keine Streichung der Gewissensklausel

Die junge ÖVP und die Grünen hatten im Vorfeld gemeint, dass die Gewissensklausel gestrichen werden solle. Das ist in der laufenden Diskussionen aber offenbar kein Thema mehr. (rwh, derStandard.at, 14.5.2010)