Die rechtliche Grundlage für EU-weite Bürgerinitiativen wurde mit dem seit Dezember 2009 gültigen Vertrag von Lissabon geschaffen. Die Durchführungsbestimmungen sind aber noch nicht beschlossen. Die EU-Kommission hat zwar im März einen Entwurf vorgelegt, dieser muss aber noch vom Rat und dem EU-Parlament bestätigt werden. Das Ziel war, erste Bürgerinitiativen ab 2011 zu ermöglichen.

Laut Entwurf kann eine Initiative von jedem EU-Bürger, aber auch von juristischen Personen oder Organisationen gestartet werden. In Österreich beträgt das Mindestalter 16 Jahre, in den anderen EU-Ländern 18 Jahre. Finden sich eine Million Unterstützer in zumindest neun Ländern, muss sich die Kommission mit dem Anliegen beschäftigen. Sie ist aber nicht zur Umsetzung verpflichtet.

Thema darf nur sein, was in die Zuständigkeit der Kommission fällt. Ist das bei der Transaktionssteuer der Fall? Schließlich sind Steuern nationale Kompetenz.

Die Europarechtler Walter Obwexer und Thomas Eilmansberger halten das Anliegen grundsätzlich für geeignet. Die Kommission könnte einen Vorschlag für Mindeststandards einer Transaktionssteuer unterbreiten, meint Obwexer. Dieser Vorschlag müsste dann aber von den Staaten einstimmig beschlossen werden, was die Umsetzung in der Praxis erschwert.

Der erste Schritt für eine Initiative ist die Registrierung der Fragestellungen bei der Kommission. Das Stimmensammeln ist auch Online möglich - allerdings müssen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Sobald 300.000 Unterschriften vorliegen, muss die Kommission prüfen, ob die Initiative unter ihre Befugnisse fällt. Insgesamt darf maximal ein Jahr gesammelt werden. Gibt es mehr als eine Millionen Unterstützer, muss die Kommission binnen vier Monaten über die Umsetzung oder Ablehnung entscheiden. Es könnte also Mitte 2012 werden, bis das Faymann-Begehren behandelt wird. (go, DER STANDARD, Printausgabe, 19.5.2010)