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Foto: AP Photo/Miguel Villagran

Auch wer als EU-Bürger im Schengen-Raum unterwegs ist, muss ein gültiges Personaldokument mit sich führen. Das ist entweder der Reisepass oder ein Personalausweis. Der Führerschein ist kein gültiges Personaldokument, erklärt der ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer.

Zu beachten ist, dass in den meisten EU-Ländern der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen sein darf. Bei einer Flugreise sollte man sich nicht einmal auf diese Toleranzgrenze verlassen, da dies zu Problemen beim Check-In führen kann. Wenn m an außerhalb der EU unterwegs ist, ist zu beachten, dass der Reisepass je nach Urlaubsland noch eine bestimmte Mindestgültigkeit haben muss.

Reisepässe werden im Inland, unabhängig vom Wohnsitz, bei jeder Passbehörde ausgestellt und kosten normalerweise 69,90 Euro. Wer es besonders eilig hat, kann auch einen Expresspass beantragten, der 100 Euro kostet, die schnellste Variante ist der „Ein-Tages-Expresspass", der mit 220 Euro auch die teuerste Möglichkeit ist.

Einen Notpass bekommt man, wenn der Reisepass gestohlen wurde oder man dringend einen Pass für eine Reise benötigt, die nicht aufgeschoben werden kann. Diese Notpässe sind aber nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und werden auch nicht überall akzeptiert. In die Türkei beispielsweise kann man mit einem Notpass nicht einreisen.

Sie 15. Juni 2009 bekommen auch Kinder einen eigenen Pass. Miteintragungen im Reisepass eines Elternteils, die vor diesem Datum gemacht wurden, bleiben noch bis 15. Juni 2012 gültig. Allerdings darf das Kind nur mit jener Person reisen, in deren Pass es eingetragen wurde. In manchen Ländern, etwa den USA, werden Miteintragungen nicht akzeptiert.

In den meisten europäischen Ländern kann ein Personalausweis als Alternative zum Reisepass mitgeführt werden. Allerdings muss dieser auf jeden Fall gültig sein.

Für den Fall, dass der Reisepass gestohlen oder verloren wurde, muss auf der Stelle eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei gemacht werden. Dann bekommt man bei der österreichischen Vertretungsbehörde einen Notpass für die Heimreise. Auf jeden Fall sollte man immer Kopien vom Reisepass dabei haben und diese möglichst nicht gemeinsam mit dem Originaldokument aufbewahren. In Österreich muss dann der Verlust polizeilich gemeldet und ein neues Dokument beantragt werden. (red)