Brüssel - Die EU-Justizminister haben am Freitag in Luxemburg erstmals die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Fall von grenzüberschreitenden Scheidungen beschlossen. Eine entsprechende Ermächtigung für die 13 EU-Länder zur Umsetzung - unter ihnen Österreich - wurde mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit angenommen.

Bei der verstärkten Zusammenarbeit zum Scheidungsrecht geht es nicht nur um Eheleute unterschiedlicher Nationalitäten, die sich trennen wollen, sondern auch gleicher Nationalitäten, wenn das Paar in einem anderen EU-Land wohnt. Ziel der Maßnahme ist, den Gerichtshöfen in den EU-Ländern Kriterien dafür vorzulegen, welches nationale Scheidungsrecht angewendet wird. Damit soll ein "Litigation Shopping" vermieden werden, bei dem die Ehepartner versuchen, die jeweils größten Vorteile für sich herauszuschlagen, indem jeder den für ihn günstigsten Gerichtsstandort wählt.

Neben Österreich nehmen Deutschland, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn an der verstärkten Zusammenarbeit bei den Scheidungen teil. (APA)