Bild nicht mehr verfügbar.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser

Foto: Reuters/Prammer

Die Ausschreibung für den mit 2,2 Millionen Euro dotierten Etat des Finanzministeriums wurde nun vom Fachverband Werbung in der WKÖ nach fachlichen und sachlichen Kriterien geprüft.

Bundesobmann Walter Ruttinger und Thomas Gams, stellvertretender Obmann des Fachverbandes Werbung in der WKÖ, zum Ergebnis: "Die Ausschreibung ist - um im Amtsdeutsch zu bleiben - mit gravierenden, aber vielleicht doch noch behebbaren Mängeln behaftet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu akzeptieren sind und die einzig verbindliche Grundlage darstellen, sind für den Auftragnehmer, die Agentur, mehr als restriktiv. Das gesamte Risiko und alle Unwägbarkeiten werden zudem zur Gänze auf den Auftragnehmer abgeschoben. Nirgendwo ist gesichert, dass die in Rede stehenden 2,2 Millionen Euro überhaupt zum Tragen kommen."

Der Fachverband empfiehlt daher seinen Mitgliedern, sich vorerst nicht an der Ausschreibung zu beteiligen.

Zeitrahmen

An vier konkreten Punkten erläutert Gams die Risiken und Nebenwirkungen: "Eine Unwägbarkeit stellt eindeutig der Zeitrahmen dar: Schließlich sucht das Ministerium eine Zusammenarbeit von Juni 2003 bis 31. Dezember 2007, somit für mehr als vier Jahre. Es liegt in der Natur der Sache, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung keineswegs klar sein kann, welche kommunikativen Notwendigkeiten sich für das Finanzministerium in zwei oder drei Jahren ergeben. Aus diesem Grund ist das Briefing inhaltlich vollkommen vage und enthält keine überprüfbaren Zielvorgaben, was der Willkür Tür und Tor öffnet."

Projektteam und Projektmitarbeiter

Zweitens müsse laut Ausschreibung bereits im Offert eine umfassende Darstellung des Projektteams und der Projektmitarbeiter (bis hin zu deren Lebenslauf) integriert sein. Gefordert sei zudem ein "Einsatzplan", wo auch anzugeben ist, inwieweit eine Absicherung gegenüber personellen Veränderungen besteht. Laut Fachverband für einen Zeitraum von vier Jahren nahezu unmöglich, weil: "Wer weiß schon, welches Personal man in zwei oder mehr Jahren beschäftigt." Dazu kommt noch, dass Änderungen bei den Mitgliedern des Projektteams oder der Aufgabenverteilung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen dürfen. Das stellt für die Werber einen massiven Eingriff in die Hoheit über die eigene Personalpolitik dar - "da wird die Agentur zu einer Abteilung des Finanzministeriums", so Gams.

Projektmanagement-Struktur

Drittens muss das Angebot eine detaillierte Projektmanagement-Struktur enthalten. Wörtlich heißt es: "Es hat die wesentlichen Aspekte der formalen Projektplanung, wie Konkretisierung von Rollen und Kommunikationsbeziehungen, Projektstrukturplan, Überlegungen betreffend Untergliederung in Teilschritte sowie eine Konkretisierung der zu erzielenden Ergebnisse zu enthalten." "Das", so der Fachverband, "fällt wohl nicht in das Berufsbild von Kommunikationsfachleuten, sondern wäre wohl eher durch begleitende Berater abzudecken."

Kündigungsfrist

Viertens könne der Vertrag (so zustande gekommen) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit vorzeitig abgebrochen werden - und zwar erstmals bereits drei Monate nach Beginn der Zusammenarbeit. In diesem Fall werden nur erbrachte Leistungen, keinesfalls jedoch der entgangene Gewinn ersetzt. "Es besteht somit keinerlei Erfüllungsgarantie: Das Ministerium verlangt von der Agentur jede Menge Sicherheiten, ist aber nicht bereit, zumindest eine angemessene Mindestdauer der Zusammenarbeit zu vereinbaren", so der Fachverbandsvorstand.

Die Empfehlung des Fachverbandes an seine Mitglieder, sich an der Ausschreibung nicht zu beteiligen, bleibe bis zu einer Überarbeitung des Angebotes aufrecht. Für kommende Woche ist ein Gesprächstermin mit den im Ministerium für die Ausschreibung Zuständigen anberaumt. (red)