Wien - Bei der Neuregelung des Karenzgeldes gibt es offenbar eine Gesetzeslücke: Seit 1. Jänner beträgt die Mindestdauer von Karenz nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Monate. Lehrer könnten daher ihre Karenz im Juli und August unterbrechen, sich vom Partner vertreten lassen und während der unterrichtsfreien Zeit volles Gehalt beziehen. Bisher hat zwar erst eine einzige Lehrerin eine Karenzunterbrechung über die Ferien beantragt. Dennoch lässt Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) prüfen, "ob das eine Lücke sein könnte", die Missbrauch ermöglicht, bestätigte die Sprecherin der Ministerin am Freitag gegenüber der APA einen Bericht der Gratiszeitung "Heute".

Ein Ausnutzen der Regelung wäre durch den Sonderstatus von Lehrern möglich: Zwar würden "natürlich" viele Pädagogen den Sommer zur Weiterbildung nutzen, betonte Heinisch-Hoseks Sprecherin. Diese seien allerdings auch "die einzige Berufsgruppe", die zwei Monate Ferien hat und über diese Zeit keinen Arbeitsnachweis erbringen muss. Eine mögliche Sonderregelung für Lehrer soll daher auch im Herbst Thema der Gespräche mit der Gewerkschaft werden. (APA)