Brüssel - Die EU-Kommission will die Entscheidung über ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe auch in Zukunft den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten überlassen. Die nationalen Behörden könnten die spekulativen Finanzgeschäfte allerdings nur zeitweise in extrem angespannten Situationen am Markt untersagen, wie aus einem am Montag veröffentlichten Papier der EU-Kommission hervorgeht. Darin stellt sie mehrere Optionen zu einer gesetzlichen Kontrolle von ungedeckten Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen bis zum 10. Juli zur Diskussion.

Die Möglichkeit eines EU-weiten Verbotes fasst EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier dagegen nicht ins Auge. Die Kommission schlägt stattdessen eine Pflicht für die Leerverkäufer vor, ein Aktienleihgeschäft frühzeitig festzulegen. Auch könnten die Handelsplätze dazu gezwungen werden, die Aktien zu kaufen, falls der Leerverkauf nicht abgeschlossen werden könnte.

Barnier will vor dem Ende des Sommers im September einen Gesetzesvorschlag präsentieren. Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von Wertpapieren. (Reuters, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.6.2010)