Wien - Die FPÖ ist mit ihrem Antrag zum Lissabon-Vertrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Der Gerichtshof wies den Antrag von 37 Abgeordneten als "unzulässig" zurück. Denn sie seien durch den EU-Vertrag nicht, wie behauptet, unmittelbar in ihren Rechten verletzt. Zu einer inhaltlichen Prüfung durch den VfGH kam es damit nicht. Der VfGH entschied, aus der Verfassung sei zwar ein Recht auf Teilnahme an einer Volksabstimmung, nicht aber ein Recht auf Durchführung einer solchen abzuleiten.

Die FPÖ-Abgeordneten hatten beim VfGH beantragt, den Vertrag von Lissabon "aufzuheben bzw. für nichtig erklären". Die 37 Mandatare waren allerdings nicht genug für eine "Drittel-Beschwerde", also die Möglichkeit eines Drittels der Abgeordneten, einen Antrag an den VfGH zu stellen. Sie behaupteten also, sie seien durch die Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrags als Abgeordnete "unmittelbar in ihren Rechten verletzt" - etwa weil mit dem Vertrag die Kompetenz des Nationalrates eingeschränkt werde und weil jeder Bürger ein Recht auf Mitwirkung an einer Gesamtänderung der Verfassung (also Volksabstimmung) hätte. Im Fall einer unmittelbaren Verletzung persönlicher Rechte können sich auch Einzelpersonen an den VfGH wenden.

In ihrem Antrag hat die FPÖ den Verfassungsrichtern ein kleines Rätsel aufgeben: Sie behauptet die Verfassungswidrigkeit mehrere Artikel des "EVV". Es wird aber nicht erläutert, was mit "EVV" gemeint ist. Und schon damit sei den Anforderungen für die Antragslegitimation nicht Genüge getan. Die Verfassungsrichter haben aber eine Vermutung: Es könnte der Vertrag über eine Verfassung für Europa - der mit "VVE" abgekürzt wird - gemeint sein. Dieser aber könne nicht angefochten werden, weil er nie kundgemacht wurde, teilt der VfGH mit.

FPÖ "nicht überrascht"

"Nicht überraschend" kommt für den FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer die Zurückweisung des FPÖ-Antrages gegen den Vertrag von Lissabon durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Denn diese Entscheidung sei "ganz im Sinne des heimischen Polit-Establishments". An den Bedenken der Freiheitlichen ändere das VfGH-Erkenntnis nichts.

Der Lissabon-Vertrag ist für Mölzer ein "Prestigeobjekt einer selbstherrlichen Pseudo-Elite". Er ebene den Weg zu einem zentralistischen europäischen Bundesstaat, der die Mitgliedstaaten und damit auch Österreich zu Brüsseler Provinzen degradiere. Mölzer bekräftigte in einer Aussendung am Mittwoch auch, dass aus Sicht der FPÖ eine Volksabstimmung angebracht gewesen wäre.

(APA)