Wien - Die beiden Männer, die am 7. Oktober aus nichtigem Anlass einen 26-Jährigen in einer Wohnung in Wien-Ottakring gefoltert hatten, sind am Donnerstag im Straflandesgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Gefoltert dann in U-Bahn abgelegt

Das 26-jährige suchtgiftabhängige Opfer wurde über 20 Stunden gefoltert. Er wurde mit Fäusten und einem Metallrohr geschlagen. Dann haben die Männer mit Armeestiefeln mit Stahlkappen auf ihn eingetreten, ihm die Haare angezündet und danach die Augenbrauen abrasiert. Am Ende wurde der Schwerverletzte mit einer zerrissenen Milz, einer Läsion des Dickdarms, einem Jochbeinbruch und Prellungen am ganzen Körper in einer U-Bahn abgelegt.

Opfer seither ein psychisches Wrack

Nach Gutachten wäre das Opfer, an den inneren Verletzungen gestorben, wäre in der U-Bahn nicht eine Frau auf den Verletzten aufmerksam geworden und hätte seine Überstellung ins Spital veranlasst. Der Patient verbrachte acht Tage im künstlichen Tiefschlaf. Die beschädigte Milz musste ihm operativ entfernt werden. Seit dem Vorfall sei der 26-Jährige ein psychisches Wrack, erklärte seine Rechtsvertreterin Sonja Scheed.

Am Karlsplatz kennengelernt

Täter und Opfer haben einander in der Suchtgift-Szene am Karlsplatz kennengelernt. Das spätere Opfer wollte dem 30-Jährigen Substitol abkaufen und gab ihm 15 Euro. Der 30-Jährige steckte das Geld zwar ein, hatte aber keinen Stoff. Das Geld wollte er nicht zurückgeben.

Als der 26-Jährige ein paar Wochen später den Schuldner wieder am Karlsplatz traf, sprach er das Geld an. Das dürfte den 30-Jährigen derart geärgert haben, dass er vorgab, die 15 Euro zu Hause zu haben. Er nahm den Mann mit in die Wohnung seines 22-jährigen Bekannten. Der bewohnte die Wohnung zusammen mit seiner hochschwangeren Freundin. In der Wohnung fielen die beiden Männer dann über den unter Entzugserscheinungen leidenden 26-Jährigen her.

20 Stunden Folter

Über 20 Stunden wurde der 26-Jährige gefoltert und gedemütigt. Unter anderem zwangen ihn die Männer, in einem Schluck einen Dreiviertelliter Schnaps zu trinken. Die schwangere Freundin des 30-Jährigen soll den Großteil der Tortur mitbekommen haben.

Urteile nicht rechtskräftig

Einer der Täter, ein 30-jähriger Suchtgiftabhängiger wurde zu sieben Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen, Raubes, Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung verurteilt. Darüber hinaus wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Laut psychologischen Gutachter sind ohne entsprechende Behandlung weitere Straftaten zu erwarten. Der um acht Jahre jüngere Komplize des 30-Jährigen wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin wurde vom Vorwurf freigesprochen, nichts gegen das Martyrium unternommen zu haben. Sowohl die Urteile als auch der Freispruch sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich Rechtsmittel vor. (APA)