Das Innenministerium will gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Frodl ankämpfen.

Helmut Frodl, der im Jahr 1993 wegen Mordes rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hatte den EGMR wegen seines Ausschlusses vom Wahlrecht im Jahr 2004 angerufen. Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt dass im Fall Frodl eine Verletzung des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege.

Das Innenministerium will gegen die Entscheidung Rechtsmittel erheben. Innenministerin Fekter begründete dies folgendermaßen: "Es lohnt sich, dass wir uns für unsere geltende Wahlordnung gemeinsam einsetzen" (red/derStandard.at, 1.7.2010)