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Krankheit im Urlaub ist ein Ärgernis

Foto: AP/Roberto Pfeil

Oft passiert es gerade dann, wenn der lang ersehnte Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt: Man wird krank. Userin Alexandra M. stellte uns die Frage: Kann ich auch im Urlaub krank geschrieben werden, denn eigentlich kann ich mich ja nicht erholen, wenn ich nicht gesund bin?

Tatsächlich kann man auch im Urlaub "arbeitsunfähig" gemeldet werden, informiert die NÖ Gebietskrankenkasse. Wichtig dabei: die Krankmeldung durch einen Arzt muss umgehend - also am Urlaubsort - durchgeführt werden. Sie kann nicht als "Ferndiagnose" oder nachträglich durch den Hausarzt erfolgen. Genauso wie bei einem normalen Krankenstand zu Hause muss der Arbeitgeber unverzüglich darüber informiert werden. Einfach funktioniert die Krankmeldung bei einem Urlaub in Österreich: Hier gelten die gleichen Bestimmung wie bei der Krankmeldung durch den Arzt zu Hause.

Bestätigung vorlegen

Bei Urlaub im EU-/EWR-Raum beziehungsweise in Ländern, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen in der Krankenversicherung besteht (Bosnien/Herzegowina, Kroatien, Türkei, Serbien/Montenegro, Mazedonien) gilt die e-card beziehungsweise der Urlaubskrankenschein beim Arztbesuch. Der im Ausland zuständige Krankenversicherungsträger verständigt dann die Krankenkasse über den bestehenden Krankenstand.

Anders bei Ländern, bei denen kein zwischenstaatliches Abkommen besteht (z. B. USA): Hier stellt der Arzt eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit aus, die Name und Geburtsdatum, Beginn und Ende des Krankenstandes und die Diagnose enthalten muss. Diese Bestätigung muss der Versicherte der Krankenkasse vorlegen (per Post, Fax oder persönlich im nächsten Service-Center). Der ärztliche Dienst der Krankenkasse entscheidet dann über die Anerkennung des Krankenstandes.

Ergänzung: Der Urlaub wird nur unterbrochen, wenn die Erkankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters darf die Erkrankung nicht "vorsätzlich oder grob fahrlässig" herbeigeführt werden.(red, derStandard.at, 28.7.2010)