Wien - "Auch im Jahr 2009 erfüllte der Bund die Einstellungsquote für Behinderte. Wir müssen keine Ausgleichszahlungen leisten", sagt Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Mit Jahresende 2009 seien 4494 Menschen mit Behinderung im Bundesdienst gewesen. Damit ist der Bund einer der wenigen großen Arbeitgeber, die sich nicht von der Verpflichtung freikaufen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen einzustellen. Diese Ausgleichszahlungen werden von Behindertenorganisationen als zu gering eingeschätzt. Andererseits meinen sie, dass man befristet den erhöhten Kündigungsschutz für Behinderte aufheben sollte, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, Behinderte zur Probe anzustellen. (red/DER STANDARD-Printausgabe, 2.8.2010)