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Wer ohne Sondergenehmigung in Rom von der Exekutive erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. ÖAMTC und ARBÖ informieren über Verkehrsregeln im Ausland.

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Wien - Wenn einer eine Reise tut - vor allem mit dem Auto in eines der österreichischen Nachbar- oder Haupturlaubsländer - dann hat er einiges zu beachten. Denn die Strafen, die in einigen Ländern bei Missachtung der jeweiligen Verkehrsregeln drohen, "haben es in sich", erklärt Cornelia Schwarz vom ÖAMTC. "Von drakonischen Strafen" bis hin zur Beschlagnahmung des Autos sei "alles dabei", erklärt Lydia Ninz vom ARBÖ. Die Aufreger dieser Saison: Umweltzonen in italienischen Städten und Gesundheitszeugnisse für Fahrer über 60 Jahre in Tschechien.

Italien: Das beliebteste Reiseziel der Österreicher wartet mit besonders strengen Strafen auf. Um den hohen Anteil nächtlicher Verkehrsunfälle zu reduzieren, wurden 2009 Tages- und Nachtsätze eingeführt. So sind die Strafen bei Tempoüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Drängeln zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher als tagsüber. Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille könne es generell passieren, "dass das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet oder zwangsversteigert wird", erklärt Schwarz.

Zudem sollte man vor Reiseantritt über die verkehrsberuhigten Umweltzonen, "zona traffico limitato", der großen Städte Bescheid wissen. Für Stadtteile von Florenz, Mailand, Pisa, Rom oder Verona braucht man etwa mittlerweile eine Sondergenehmigung, ansonsten ist die Einfahrt verboten. Bei Missachtung wird ein Bußgeld im günstigsten Fall von 74 Euro (bis zu 700 Euro) kassiert.

Grundsätzlich sollte auch noch bei der Fahrt in den Süden bedacht werden: Wer mit Karte die italienische Autobahnmaut bezahlen will, benötige eine Kreditkarte. "Die österreichische Bankomatkarte, sprich Maestro-Card, wird nicht akzeptiert", informiert Ninz.

Tschechien: Für Verunsicherung sorgen derzeit Meldungen, wonach Fahrer über 60 Jahre in Tschechien ein Gesundheitszeugnis zum Führerschein mitführen müssen. Beim ÖAMTC melden sich wiederholt Leute, die wegen dieses fehlenden Nachweises bestraft worden seien. Auch der ARBÖ berichtet von irritierten Anrufern, die wissen wollen, ob sie dieses Gesundheitszeugnis benötigen. Doch, so stellen die beiden Automobilclubs klar, diese Vorschrift gelte ausschließlich für tschechische Autolenker und nicht für Ausländer.

Allerdings muss jeder seit diesem Jahr in Tschechien mit verschärften Kontrollen der Null-Promille-Grenze rechnen. So wird bei jeder Routine-Verkehrskontrolle automatisch auch ein Alkotest durchgeführt. In Prag ist zudem das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen inzwischen verboten.

Kroatien: Autofahrer müssen vor allem eines berücksichtigen: Kroatien kennt keine Toleranzfrist beim Pickerl. Darf in Österreich noch vier Monate nach abgelaufenem Pickerl mit dem Auto straffrei gefahren werden, gibt es in Kroatien diese Schonzeit nicht. Zudem muss zum Erste-Hilfe-Set auch noch ein Ersatzlampenset sowie ein zweites Warndreieck für Anhänger mitgeführt werden.

Ungarn: Wer etwa eine Radtour rund um den Neusiedler See in den Sommerferien plant, darf die Warnweste nicht vergessen. Bei Einbruch der Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Radler in Ungarn, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, eine Warnweste tragen. Generell ist die Warnwesten-Pflicht in jedem EU-Land anders geregelt. (ker/DER STANDARD/Printausgabe/04.08.2010)