Wien - Die Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst weist die gegen die Staatsanwälte erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Buwog- und Hypo-Ermittlungen sowie den angeblichen Haider-Konten zurück. "Die Staatsanwaltschaften lassen sich durch diese unsachlichen, persönlich motivierten Unterstellungen in ihrer sachlichen Arbeit weder beirren noch behindern", hieß es am Donnerstag in einer Aussendung ihrer gewerkschaftlichen Vertretung.

Vorwurf gegen die Vorwürfe

Der Vorsitzende der Vertretung der Richter und Staatsanwälte in der GÖD, Klaus Schröder, bezog sich einerseits auf betroffene Politiker, die von einer "politischen Hetzjagd" und einer Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft durch die Regierung gesprochen hatten, und andererseits auf Vorwürfe, die Anklagebehörden würden gegen Politiker nur schleppend und zögerlich vorgehen. Zudem wies er auch die Vorwürfe des früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, und des Ex-Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler zurück. Korinek hatte den Staatsanwälten mangelnden Arbeitseifer und Effizienz vorgeworfen, Fiedler hatte beklagt, dass in Fällen, "in denen Ex-Politiker und Millionen involviert sind", nicht genug weitergehe.

Diese Vorwürfe sind für Schröder "zur Zeit ein beliebtes Mittel" von Politikern, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, die strafrechtliche Prüfung von Verdachtsmomenten habe parteipolitische Hintergründe. Die Anschuldigungen von Korinek und Fiedler hält er für "eine neue Dimension unsachlicher Kritik", um sich in mediale Erinnerung zu rufen. Schröder unterstellt Korinek, nie eine Staatsanwaltschaft von innen gesehen zu haben und hält Fiedler vor, sich mit "massiven Vorwürfen" eines ehemaligen Rechnungshofprüfers hinsichtlich der Buwog-Prüfung auseinandersetzen zu müssen. Beide würden weder die Ermittlungsakten noch die konkrete Verdachtslage und die vom Gesetz her nicht öffentlichen Ermittlungsergebnisse kennen. Der Gewerkschaftsvertreter rät beiden, "sich nicht weiter in die gesetzmäßige Tätigkeit der Anklagebehörden einzumischen und nicht zusätzlich zu den parteipolitisch und persönlich motivierten Angriffen von Politikern und Ex-Politikern das Vertrauen der Bevölkerung in eine trotz aller widrigen Budgetrahmenbedingungen effiziente und sachliche Arbeit der Justiz zu untergraben".

Lob für Bandion-Ortner

"Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden weiterhin unbeirrbar ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens erfüllen", versichert Schröder. Gleichzeitig verweist er darauf, dass die Beurteilung von politischem Fehlverhalten in einer Demokratie dem Parlament und in letzter Konsequenz dem einzelnen Staatsbürger bei der Ausübung seines Wahlrechtes obliege.

Lobende Worte findet Schröder für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Diese respektiere "in hohem Ausmaß die unabhängige und konsequente Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften und ermöglicht dadurch eine umfassende und allen Verdachtsmomenten entsprechende Untersuchung allfälligen strafrechtlichen Fehlverhaltens." Er fordert von ihr aber eine Reform des Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften. Auch wenn Bandion-Ortner "keinerlei Einfluss" auf die Ermittlungen nehme, zeigten die derzeit anhängigen Strafverfahren gegen den im politischen Rampenlicht stehenden Personenkreis, dass die theoretische Möglichkeit Weisungen zu geben ein fruchtbarer Nährboden für derartige Spekulationen sei. "Das überkommene Instrument des Weisungsrechtes" des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften ist für Schröder daher "dringend reformbedürftig". (APA)