Wien - Mit Freude haben Opposition, Volkshilfe und Asyl in Not jenes Urteil des OGH zur Kenntnis genommen, das Hilfsorganisationen ermöglichen könnte, rückwirkend für die Betreuung von Flüchtlingen finanziellen Ersatz zu erhalten. SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni betonte gleichzeitig in einer Aussendung, dass Innenminister Ernst Strasser (V) unverzüglich handeln müsse. Die Grüne Migrationssprecherin Terezija Stoisits empörte sich, dass trotz des Urteils an der Asylpraxis festgehalten werde.

Allen Asylbewerbern müsse das Recht auf Bundesbetreuung zugestanden werden, meinte Parnigoni. Durch Strassers Politik sei jetzt mit einer Fülle von Regressforderungen zu rechnen, die dem Steuerzahler sehr viel Geld kosten werde. Stoisits fordert die unverzügliche Rücknahme der umstrittenen Richtlinie, die Bürger bestimmter Staaten von der Bundesbetreuung ausschließt. Ob Bund und Länder sich bald über ein Grundversorgungsmodell einigen können, dürften nicht die Flüchtlinge ausbaden.

Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer meinte ebenfalls in einer Aussendung, das OGH-Urteil sei "hoffentlich das Ende dieses menschenrechtlichen Skandalcocktails aus inhumanen, völkerrechtswidrigen und verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzen und Richtlinien und staatlicher Willkür". Er forderte den Innenminister auf, unverzüglich alle mittellosen Asylwerber in Bundesbetreuung aufzunehmen und den NGOs, Ländern und Gemeinden die bisher angefallenen Kosten zu refundieren.

Das Urteil des OGH lasse an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, erklärte die Organisation Asyl in Not. Der Staat dürfe nicht damit "spekulieren", dass ihm private Organisationen die Sorge für Hilfsbedürftige abnehmen, zitiert man in einer Aussendung den Etnscheid. Hilfsbedürftige Asylwerber haben einen Rechtsanspruch auf Grundversorgung durch den Staat. (APA)