Wien - Die Reformvorschläge der Familienrichter beim Besuchsrecht nach Scheidungen haben für weitere Diskussionen gesorgt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft pochte etwa auf die Einführung einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Obsorge, Besuchsrecht oder Unterhalt. Die Plattform für Alleinerziehende äußerte Bedenken zum Vorschlag, einen Teil des Unterhalts einzufrieren, wenn das Besuchsrecht boykottiert wird.

Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, hatte vorgeschlagen, die Einhaltung der Besuchsregelung mit der Höhe der Unterhaltszahlungen zu verknüpfen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hält dies zumindest für "überlegenswert", hieß es in einer Aussendung. Der Lebensunterhalt des Kindes dürfe aber "keinesfalls" gefährdet sein. Überhaupt soll zuerst eine außergerichtliche Schlichtungsstelle verhindern, dass der Konflikt eskaliert. Betroffene sollen diese Stelle verbindlich in Anspruch nehmen, und erst wenn dieser "außergerichtliche Familienausgleich" scheitert, geht der Fall ans Gericht.

Bei der Plattform für Alleinerziehende hingegen löst der Vorschlag zur Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht "Betroffenheit" aus. Es wird befürchtet, dass die Armutsgefährdung dadurch erhöht wird. Auch sei es von außen schwer feststellbar, ob sich um eine "Besuchsverweigerung" handelt, so die Vorsitzende der Plattform, Regina Schlacht, über ihre Bedenken. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle befürwortet sie. (APA)