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SPÖ-Chef Gusenbauer will die Regierung mit seinem "Fairness-Modell" unter Druck setzen

Foto: APA / ORF / Andreas Friess

: ein einheitliches System ab 2004, bei dem die Pensionshöhe staatlich garantiert wird. Für Frühpensionisten soll es bis 2010 keine Abschläge geben.

Wien - Spät aber doch hat die SPÖ am Montag die Details ihres Pensionsmodells präsentiert. Es sieht ab 2004 ein einheitliches System mit einem Pensionskonto vor, bei dem die Pensionshöhe staatlich garantiert wird. Als allgemeines Pensionsalter gelten 65 Jahre für Männer und - bis zur schrittweisen Angleichung - 60 Jahre für Frauen. Für Frühpensionisten solle es bis 2010 keine Abschläge geben. Die SPÖ begründet dies mit der Lage am Arbeitsmarkt.

"Abschläge für den vorzeitigen Zugang zur Pension gibt es erst, sobald der Arbeitsmarkt positive Rahmenbedingungen für die älteren Arbeitnehmer bietet. Das ist frühestens 2010 der Fall", heißt es im SPÖ-Modell. Klipp und klar wird festgestellt: "Auf keinen Fall gibt es neue Abschläge vor dem Jahr 2010."

Früher in Pension

Die Hacklerregelung will die SPÖ beibehalten. Männer mit 45 und Frauen mit 40 Versicherungsjahren sollen ohne Abschläge in Pension gehen können. Menschen, die besonders schwere oder gesundheitsschädigende Arbeit verrichten, können schon früher in Pension gehen.

Für alle Versicherten soll künftig ein Pensionskonto eingerichtet werden. "Wer 45 Jahre ein Fünftel seines Bruttoeinkommens auf sein Pensionskonto einzahlt, erhält als Pension 80 Prozent seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens. Bei Arbeitern, Angestellten, Freien Dienstnehmern und Beamten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Einzahlungen."

Zur Pensionshöhe heißt es: "Die Pensionshöhe ist garantiert durch den Bundesbeitrag, hinter dem die Sicherheit der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs steht."

Wer älter als 35 Jahre ist, soll alle bisher erworbenen Pensionsansprüche behalten. Die Änderungen sollen mit einer dreißigjährigen Übergangszeit abgefedert werden. "So stellt die SPÖ sicher, dass heute 35-Jährige ab dem Jahr 2034 nach dem neuen Pensionsrecht in Pension gehen."

Kindererziehung

Zeiten der Kindererziehung will die SPÖ bis zum Schuleintritt so bewerten, als hätte die Frau ihr Einkommen vor der Geburt weiter bezogen. Im Minimum gebührt - auch für vorher nicht berufstätige Frauen - der Mindestpensionssatz.

Für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wehr- und Zivildienst soll aus den jeweiligen Töpfen auf das Pensionskonto eingezahlt werden. Jene, die nicht aus Erwerbseinkommen Beiträge auf das Pensionskonto leisten, sollen eine Mindestpension bekommen.

Alle Pensionen, die über der ASVG-Höchstpension von 2365 Euro liegen, sollen einen Beitrag von zehn Prozent jenes Betrages leisten, der die ASVG-Höchstpension übersteige. Dieser Beitrag wird in einen Pensionssicherungsfonds eingezahlt. Kapital und Zinsen sollen ab dem Jahr 2020 dazu dienen, die steigende Zahl von Pensionen mitzufinanzieren und den Zuschuss aus Steuergeldern geringer zu halten.

SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer kritisierte die Regierung, die eine "gigantische Umverteilung von unten nach oben" plane. Kanzler Wolfgang Schüssel und Finanzminister Karl-Heinz Grasser stünden für den "Rückbau des Sozialsystems, den Abbau des Zusammenhalts zwischen den Generationen und die Zerstörung des erfolgreichen österreichischen Weges". Gusenbauer kündigte die Unterstützung der SPÖ "für den demokratischen Widerstand der Gewerkschaft" an. An Schüssel appellierte Gusenbauer, das Gesprächsangebot der SPÖ anzunehmen. (APA, völ/DER STANDARD, Printausgabe, 29.4.2003)