Wien - Für die umstrittene Pensionsreform der Bundesregierung beginnt die parlamentarische Umsetzung und damit die Gesetzwerdung. Nach dem Beschluss im Ministerrat wird die Regierungsvorlage in der Sitzung des Nationalrates im Parlament am Dienstag eingebracht und dem Ausschuss zugewiesen. Der Beschluss im Plenum des Nationalrates ist für den 4. Juni geplant.

Der Ministerrat tagt - wie an Plenartagen üblich - diesmal nicht im Bundeskanzleramt, sondern im Parlament. Die Regierungssitzung begann bereits um 8 Uhr. Zwei Stunden später beginnt dann die Sitzung des Nationalrates, in der die Pensionsreform eingebracht werden soll. Kurzfristig wurden noch Erklärungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Vizekanzler Herbert Haupt (F) zu den beschlossenen Maßnahmen und den vereinbarten "Abfederungen" auf die Tagesordnung dieser Nationalratssitzung gesetzt. Die Regierungsspitze stellt sich damit auch der Kritik der Opposition.

In einer weiteren Sitzung - einer so genannten Zuweisungssitzung - wird die Regierungsvorlage dann morgen noch entsprechend dem parlamentarischen Procedere an den zuständigen Budgetausschuss zugewiesen. Die Pensionsreform ist Teil des Budgetbegleitgesetzes und wird daher im Budget- und nicht im Sozialausschuss beraten.

Die Verhandlungen im Budgetausschuss starten dann am 13. Mai am Vormittag mit einem öffentlichen Hearing von Budgetexperten. Hinter geschlossenen Türen beginnen dann am Nachmittag die Beratungen über die Budgetbegleitgesetze, also auch über die Pensionsreform. Abgeschlossen werden die Ausschussberatungen am Nachmittag des 14. Mai.

Am 4. Juni wird die Pensionsreform - mit den anderen Budgetbegleitgesetzen - im Plenum des Nationalrates beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat ist am 23. Juni vorgesehen. Im Ministerrat ist Einstimmigkeit notwendig, im Parlament reicht ein Mehrheitsbeschluss.

In Kraft treten wird die Pensionsreform dann - schrittweise - mit 1. Jänner 2004. (APA)