Wien - Der ORF erhält im Konflikt mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache Rückendeckung vom Gerichtsgutachten, aus dem nun auch die APA zitiert. DER STANDARD berichtete davon Mitte August.  Der noch von der Staatsanwaltschaft bestellte Sachverständige hat die von Strache behauptete Bandmanipulation nach einem ORF-Dreh mit zwei Skinheads bei einer Parteiveranstaltung nicht finden können. Dies allerdings bei "grober" Untersuchung, steht im Gutachten.

Wie aus dem Gutachten hervorgeht, hat der Sachverständige das Band untersucht und dabei weder in Bildabfolge noch in Ton nachträgliche Eingriffe gefunden. Strache hatte dem "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz, der zwei Jugendliche aus dem rechten Lager für eine Reportage begleitet hatte, vor laufender Kamera unterstellt, diese zu Nazi-Parolen aufgefordert zu haben. Als solche auf dem Band nicht zu hören waren, hatte Strache dem ORF Manipulation unterstellt.

Die Kassette, die bei dem Dreh im April in Wiener Neustadt verwendet wurde, war von der Polizei einen Tag später beschlagnahmt worden. Strache hatte behauptet, dass in dieser Zeit am Band die Sager entfernt worden seien, weil man den FP-Chef zwar in einer durchgefilmten Sequenz plötzlich nach der Polizei verlangen sieht, die angeblichen Naziparolen aber nicht zu vernehmen sind. Beide Burschen waren für die Reportage mit Funkmikros verkabelt und deshalb sehr deutlich zu verstehen.

"Bunt gemische" Aufnahmen

Der Gerichtsgutachter hat das Band in 79 Sequenzen unterteilt, die "unter Berücksichtigung des verwendeten Equipments als Stop des Camcorders mit nachfolgendem Wiederstart der Aufnahme anzusehen" seien. Jeder Stop mit Wiederanlauf beschreibe eine Sequenz, schreibt er. "Dies ist an und für sich für eine Reportage keine unübliche Vorgangsweise. Es wird 'bunt gemischt' aufgenommen und später am Schnittplatz das für die Sendung brauchbare Material extrahiert und zu einem sendefähigen Band geschnitten."

Und: "Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Start Stop Vorgänge auf einem Schnittplatz simuliert wurden, um einen bestimmten Inhalt der Aufzeichnung vorzugeben, ist zwar nicht auszuschließen, aber aus der Struktur der Aufnahmen als nicht sehr wahrscheinlich anzusehen." Auch eine Manipulation, die ausschließlich auf der Tonspur stattfand, um etwaige inkriminierte Sager akustisch zu eliminieren, hat der Gutachter nicht gefunden: "Es konnten bei grober Betrachtung keine derartigen zusätzlichen Bearbeitungsspuren gefunden werden."

Agent Provocateur-Geschichte"

Bei der Reportage hatte Moschitz zwei Jugendliche aus dem rechten Milieu unter anderem zu einer Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt begleitet. Dort kam es zu einer Begegnung mit Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen Parolen angestiftet zu haben, was jedoch aus den Aufnahmen nicht hervorgeht. Nachdem Strache die Vorwürfe erhoben hatte, machte der ORF das Rohmaterial der Öffentlichkeit zugänglich. Die Passage wurde auch für die "Am Schauplatz"-Reportage "Am rechten Rand" verwendet. Für diese hatte Moschitz die zwei Jugendlichen begleitet. Nachdem diese den FPÖ-Chef als einzig wählbaren Politiker bezeichneten, fuhr das ORF-Team gemeinsam mit den beiden nach Wiener Neustadt, wo die beiden im Publikum standen. An einer Absperrung sieht man die kahlrasierten jungen Männer den FPÖ-Chef um Autogramme bitten, was dieser vor laufender Kamera als "Agent Provocateur-Geschichte" bezeichnet und Nazi-Sager vernommen haben will.

Die Staatsanwaltschaft will nun Ermittlungen gegen Strache wegen möglicher falscher Beweisaussage und Verleumdung einleiten. Dazu nötig ist allerdings die Aufhebung von Straches parlamentarischer Immunität. Eine Entscheidung darüber fällt noch in den kommenden Tagen: Am Dienstag tagt der Immunitätsausschuss, am Mittwoch könnte Strache dann vom Parlament ausgeliefert werden. Die Anklagebehörde sieht jedenfalls einen "konkreten Tatverdacht" und verweist unter anderem auf die Videoaufnahmen als Beweismittel. Strache selbst hatte betont, einem Verfahren "mit größter Gelassenheit" entgegenzusehen. "Mundtot machen": Wendl für Straches Auslieferung

Zur Auslieferung rät ORF-Redakteursratschef Fritz Wendl: "Es geht hier um Prinzipielles, nämlich darum, ob Politiker Journalisten (oder sonst irgendwelche "unbequemen" Bürger) ganz einfach mundtot machen können, indem sie haltlose Vorwürfe erheben. Bliebe das Strache-Verhalten ungestraft, wäre das ein gravierender Anschlag auf die Medienfreiheit. Der Methode, jemanden zum "Beschuldigten" zu ernennen und damit (medien)gesetzliche Schutzbestimmungen zu umgehen, ist ein wirksamer Riegel vorzuschieben, denn sonst wären Journalisten gut beraten, ihrer Arbeit künftig nur noch unter Mitnahme der Telefonnummer eines jederzeit erreichbaren Anwalts nachzugehen." (APA/fid)