Wien - Die Begutachtungsfrist für das Transparenzdatenbankgesetz ist am Freitag zu Ende gegangen. In den Stellungnahmen wird vor allem auf den Datenschutz gepocht. Doch auch das Einspeisen der Daten könnte sich verzögern: So geht das Arbeitsmarktservice davon aus, dass dies mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen dürfte. Der Parlamentsbeschluss für die Datenbank soll dagegen noch heuer erfolgen, um ein Inkrafttreten mit 1.1. 2011 zu ermöglichen.

Von der Verzögerung betroffen wären laut AMS alle Daten, die über Versicherungsleistungen, also etwa das Arbeitslosengeld, hinausgehen. Denn wenn es um die Auswertung der aktiven Arbeitsmarktförderung - etwa der extern vergebenen Schulungen - geht, wird es aus AMS-Sicht kompliziert. Theoretisch sei man zwar in der Lage, personenbezogene Kosten z. B. pro Fördertag zu ermitteln, dies brauche aber umfangreiche Klärungen.

Sicherer Zugang mit Bürgerkarte

In mehreren anderen Stellungnahmen geht es um den Datenschutz. So verlangt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts ebenso wie die Datenschutzkommission Präzisierungen. Zweck, Inhalt und Form der Datenspeicherung gingen aus dem Entwurf des Finanzministeriums nicht klar genug hervor. Abzulehnen wäre besonders die Einrichtung einer umfassenden Datei über einzelne Personen beim Finanzministerium, aus der ein "Profil" der jeweiligen Person erstellt werden könnte.

Die Art der elektronischen Zugangsregelung sollte möglichst missbrauchssicher festgelegt werden, so der Verfassungsdienst weiter. Plädiert wird hier für eine Lösung mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur statt nur mit Username/Passwort. Angeregt wird, die Statistik Austria generell für Auswertungen heranzuziehen, und nicht nur dann, wenn dem Bundesrechenzentrum das statistische Fachwissen fehlt.

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) stößt sich daran, dass keine Rechtsmittel gegen falsche Angaben in der Datenbank zugelassen sind. Verlangt werden zudem Sanktionen gegen die missbräuchliche Verwendung der Daten. Das Amt der Kärntner Landesregierung zieht generell die Sinnhaftigkeit des Gesetzesentwurfs in Zweifel, solange es noch keine 15a-Vereinbarung zur Übernahme der Daten von Ländern und Gemeinden gibt. (APA)