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Seit 1. Oktober gibt es auch eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten. Dadurch erhöhen sich die Preise um bis zu 36 Euro. Wer jetzt schnell ist, kann aber noch Speicher zu alten Preisen ergattern. Denn die Abgabe gilt nur für jene Festplatten, die Händler nach dem 1. Oktober eingekauft haben. Auch fallen bei Festplatten, die im Ausland bestellt werden, keine Festplatten-Steuer an.

"Leerkassetten-Vergütung"

Mit der neuen Regelung wird die aus den 80er Jahren stammende "Leerkassetten-Vergütung", mit der auf Leermedien eine Urheberrechtsabgabe eingehoben wird, auf Festplatten ausgeweitet. Die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana veröffentlichten diesbezüglichen Tarife betragen zwischen 12 und 36 Euro pro Festplatte. Die erste Abrechnung für im Oktober in Verkehr gesetzte Festplatten ist laut Austro Mechana bis längstens 15. Dezember fällig.

Laut Gesetz dürfen die Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte für Künstler verwalten, für das Anfertigen von privaten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke Vergütungstarife auf bestimmte Kopiermedien verlangen und diese selbst festlegen.

Kritik

Kritik an der Preiserhöhung kommt von der AK und Wirtschaftskammer. Damian Izdebski, Gründer und Chef des Computerhändlers Ditech, schreibt in seinem Blog, dass „sich hier eine Verwertungsgesellschaft mühsam mit einem veralteten System über Wasser zu halten versucht." (red)

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