Hotelfachkraft:

Als Stubenmädchen beginnt eine 1968 geborene Frau mit 16 Jahren zu arbeiten. Ihr Einkommen liegt 10 Prozent über dem Mindestlohn, in der Zwischensaison erhält sie Arbeitslosenbezug. Mit 26 Jahren bekommt sie ein Kind und ist nach zwei Karenzjahren nur mehr Teilzeit im Restaurant des Ehemannes beschäftigt. Nach der Scheidung mit 46 Jahren arbeitet sie in einem großen Hotel. Ihr Einkommen liegt 30 Prozent über dem Mindestlohn. Mit 61 Jahren wird sie gekündigt und bleibt in der Folge arbeitslos. Mit 65 tritt sie ihre Pension an. Sie würde - in diesem Beispiel mit einem geschätzten Geldwert des Jahres 2033 - nach altem Recht mit 3.191 Euro in Pension gehen, nach der Regierungsvorlage aber nur mehr mit 1880 Euro (minus 41 Prozent). (Quelle: Arbeiterkammer)

Angestellte

Eine Frau, geboren 1968, geht mit 65 Jahren in Pension. Sie hat zwei Kinder, für die sie jeweils vier Jahre daheim bleibt. Mit 15 Jahren hat sie als Lehrling begonnen, zwischen 19 und 25 arbeitet sie Vollzeit (1200 Euro Gehalt), nach der Kinderbetreuungsphase zehn Jahre Teilzeit (700 Euro). Vom 44. bis zum 65. Lebensjahr hat sie einen Vollzeitjob (2000 Euro). Alte Gesamtbemessungsgrundlage: 1.722 Euro. Nach bisherigem Recht hätte sie bei einem vorzeitigen Pensionsantritt mit 60 exakt 1.369 Euro Pension bekommen. Laut Regierungsvorlage wird sie (mit 65) 1.254 Euro (minus 8,4 Prozent) erhalten. Statt des dann geltenden 40-jährigen Durchrechnungszeitraums gelten für sie 34 Jahre, weil pro Kind drei Jahre rausgerechnet werden. (Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit)

"Hackler"

Mit 60 und 46 Beitragsjahren fällt ein 1944 geborener Arbeiter, der sich zum Angestellten hochgearbeitet hat, eigentlich unter die "Hacklerregelung". Er verdient knapp vor dem Ruhestand 2000 Euro. Nach geltendem Recht könnte er eine Bruttopension von 1.289,60 Euro erwarten. Nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf hätte er noch 1.612 Euro bekommen, weil Personen geschützt worden wären, die die Anspruchsvoraussetzungen bis zum 30.6.2004 erfüllt haben. Nach der Regierungsvorlage werden die Reformen nun aber sofort schlagend. Die Kürzung beträgt somit 18 Prozent, in diesem Fall 1.085,30 Euro. Verursacht wird dies unter anderem durch einen Abschlag für den früheren Pensionsantritt. Der Durchrechnungszeitraum beträgt 16 Jahre. (mon) Quelle: Arbeiterkammer

(mon/DER STANDARD, Printausgabe, 30.4./1.5.2003)