Wien - Caritas-Präsident Franz Küberl sieht in der nun von Innenminister Ernst Strasser (V) vorgelegten Asylreform sowohl positive als auch "heikle" Punkte, die noch zu diskutieren seien. Als erfreuliche Bestimmungen hob Küberl am Donnerstag hervor, dass es grundsätzlich vor dem Hintergrund der langen Verfahrensdauern und der desaströsen Versorgungssituation reformiert wird, zweitens die Versorgung von hilfsbedürftigen Asylwerbern geregelt werden soll, drittens die angepeilte 15a-Bestimmung mit den Ländern und viertens das Bemühen um die Harmonisierung von Familienzusammenführungen. Als "heikel" bezeichnete Küberl dagegen die Reduktion der Verfahrensdauer auf 48 bis 72 Stunden, die starke Einschränkung des Rechtsschutzes, dass Drittstaaten künftig per Gesetz als sicher erklärt werden sollen sowie das Neuerungsverbot.

Zum positiven Teil ergänzte Küberl: die Beschleunigung der Verfahrensdauer sei zu begrüßen, ebenso wie eine 15-a-Vereinbarung mit den Ländern zur verfassungsrechtlichen Garantierung der Unterbringung von Asylwerbern. Es werde "vernünftig sein", wenn die Länder hier eine Mitverantwortung hätten.

Riskante Bestimmungen

Länger naturgemäß die Anmerkungen des Caritas-Präsidenten zur den "heiklen" Fragen. So fürchtet Küberl, dass die höhere Geschwindigkeit durch riskantere Bestimmungen erreicht werden könnte. Dadurch könnte der Flüchtlingschutzgedanken ins Schleudern kommen. So glaube er nicht, dass alle Verfahren in 48 bis 72 Stunden erledigt sein könnten. Die Qualität der Verfahren habe auch mit der Situation jener, die kommen, zu tun. Man werde etwa wenn die Asylwerber total erschöpft seien oder der Sprache nicht mächtig seien, nicht mit 72 Stunden auskommen. Wenn man in Zukunft "gediegene Verfahren" innerhalb eines Monates durchführen könnte, dann wäre das schon "ein Riesenfortschritt", betonte Küberl. Es wäre insgesamt zu begrüßen, würde die Qualität des Erstverfahrens gehoben.

Er macht sich auch Sorgen um den Rechtsschutz. Die Caritas sei hier mit dem UNHCR einer Meinung, dass dem Erstantragsergebnis mit Berufung begegnet werden können müsse und das Ergebnis diese Berufung auch noch im Land abgewartet werden können müsse.

Keine Einzelprüfung von Drittstaaten

Nächster Kritikpunkt: in Zukunft sollen Drittstaaten per Gesetz und nicht nach Einzelprüfung für sicher erklärt werden können. Es reiche aber nicht aus wenn die Menschenrechtskonvention bzw. die Genfer Konvention unterzeichnet wurde, auch die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung müsse berücksichtigt werden, so Küberl.

In Sachen Neuerungsverbot - in zweiter Instanz dürfen keine neuen Argumente oder Beweise vorgelegt werden - meint Küberl, dass das eine Sache ist, "die in sich ungeheuer schwierig wäre". Es sei eben das Wesen von Flüchtenden, dass nicht immer alle Beweise sofort vorgelegt werden könnten. Der Caritas-Präsident verweist zudem darauf, dass das Asylverfahren ein Verwaltungsverfahren sei. Und bei Verwaltungsverfahren gebe es ein Prinzip, wonach in der Berufungsinstanz neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden können. (APA)