Wien - Donnerstag beantragt ORF-Chef Alexander Wrabetz wohl formal die Abwahl von Infodirektor Elmar Oberhauser. Damit hat er noch bis 11. November Zeit für Verhandlungen. Mittwochabend legten Oberhausers Anwälte dessen Bedingungen vor. 

Konkret geht es um die Frage, wie man Oberhausers Ansprüche aus seinem Fünf-Jahresvertrag als ORF-Direktor abgelten wird. Der Vertrag läuft bis Ende 2011, es wird also zu klären sein, bis zu welcher Höhe der Infodirektor die bis dahin fälligen Gehälter und Prämienansprüche ausbezahlt bekommt. Weitere Bonifikationen sind ein Dienstwagen und eine Dienstwohnung in der Argentinierstraße nahe des ORF-Funkhauses, die Oberhauser vergünstigt bewohnen darf. Scheidet er aus dem Direktorenvertrag aus, kann er sofort seine ORF-Pension antreten, die ihm aus seinem alten Vertrag als Sportchef zusteht. Eine eigene Direktorenpension - oder Abfertigung gibt es nicht. Die Abfertigung aus dem alten Dienstvertrag Oberhausers wurde ihm bereits bei seinem Antreten als Infodirektor ausbezahlt.

Für eine einvernehmliche Lösung gilt laut ORF-Kreisen vor allem eine Vorgabe. Die "Einvernehmliche" darf nicht teurer sein als eine Abwahl. Sprich: Mehr als die ihm bis Ende 2011 zustehenden Zahlungen und Abgeltungen für Bonifikationen soll Oberhauser nicht bekommen. Der ORF will sich den Vorwurf ersparen, einen weiteren teuren "weißen Elefanten" auf Kosten der Gebührenzahler spazieren zu schicken.

Bringt Wrabetz den Abwahlantrag ein, bleibt für eine einvernehmliche Trennung noch Zeit bis zur Sitzung des Stiftungsrates. Gibt es bis dahin eine Einigung, würde der Antrag einfach von der Tagesordnung genommen und wäre damit erledigt. Die Stimmen für eine Abwahl Oberhausers im ORF-Stiftungsrat - dafür reicht eine einfache Mehrheit in dem 35-köpfigen Gremium - gelten als sicher. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 4.11.2010/APA online ergänzt)