Wien- Die Wiener FPÖ plant, den angekündigten Antrag auf Änderung des Wiener Wahlrechts am 25. November einzubringen - also bei der konstituierenden Sitzung des Wiener Landtags, die am selben Tag wie die Gemeinderatskonstituierung stattfindet. Das hat ein Klubsprecher am Dienstag bestätigt. Details würden noch ausgearbeitet, hieß es. Die Freiheitlichen wünschen eine Änderung des mehrheitsfördernden Wahlrechts. Eines ist bereits fix: Der Antrag wird keine Mehrheit finden.

Notariatsakt der Opposition

Denn derzeit bringt die Wahlordnung - konkret die Ermittlungsverfahren für die Mandate - stärkeren Parteien Vorteile. So war es auch möglich, dass die SPÖ zuletzt über eine absolute Mandatsmehrheit verfügte, obwohl sie beim Wahlergebnis unter 50 Prozent lag. Den Oppositionsparteien war dies immer schon ein Dorn im Auge. Vor einigen Monaten wurde ein gemeinsamer Notariatsakt unterzeichnet, in dem ÖVP, Grüne und FPÖ die Absicht bekundeten, die Gemeindewahlordnung zu reformieren, falls es nach der Wien-Wahl eine gemeinsame Mehrheit gibt.

Grüne schließen Zustimmung aus

Diese gibt es inzwischen, jedoch: Die Grünen sind jetzt Koalitionspartner der SPÖ. Im Regierungsübereinkommen wurde festgelegt, dass ein neues, modernes Verhältniswahlrecht erarbeitet werden soll. Eine Zustimmung zum blauen Antrag wurde darum heute ausgeschlossen. "Bei aus der Hüfte geschossenen Anträgen gehen wir sicher nicht mit", betonte der neue Klubobmann David Ellensohn.

Elleensohn will Vorschlag bis 2011 erarbeitet haben

Er richte das Angebot an die Opposition, an jener Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, die sich dem Wahlrecht widmen wird. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2011 vorliegen. "Vorher werden wir sicher bei keinen Anträgen mitgehen", betonte Ellensohn.

Wie die ÖVP vorgehen wird, ist noch nicht entschieden, hieß es heute im VP-Klub. Es wurde dort nicht ausgeschlossen, dass es einen eigenen Antrag dazu gibt. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat bei der Wiener Klubklausur der Freiheitlichen jedenfalls bereits dargelegt, wie er sich die Regelung künftig vorstellt: Der Stimmanteil solle eins zu eins den Mandaten entsprechen. (APA)