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Prölls Beamte sind mit Lob für Hundstorfers Pensionspläne äußerst sparsam.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien - Die relativ sanften Reformen im Pensionsbereich im Zuge der Budgetkonsolidierung gehen Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) nicht weit genug. In der Begutachtungsstellungnahme seines Ressorts zum Entwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) werden sowohl die Pläne bei der Hacklerregelung als auch bei der Invaliditätspension zurückgewiesen und weitgehende Änderungen eingefordert.

Auch Hundstorfers Maßnahmen im Behindertenbereich wie (befristete) Abschaffung des besonderen Kündigungsschutzes und Erhöhung der Ausgleichstaxe stoßen auf einigen Widerstand - sowohl beim Verfassungsdienst als auch bei Betroffenen-Organisationen.

Finanzministerium: Hundstorfer muss "adaptieren"

Am bemerkenswertesten ist jedoch die Stellungnahme des Finanzministeriums zu den Pensionsplänen. Hundstorfer plant ja, bei der Hacklerregelung ab 2014 das Antrittsalter bei Männern schlagartig und bei Frauen stufenweise von derzeit 60 bzw. 55 auf 62 zu erhöhen. Zusätzlich werden Abschläge eingeführt. Allerdings wird die Hacklerreglung quasi zum Dauerrecht.

Das Finanzressort verweist darauf, dass nach Angaben des Sozialministeriums sogar noch im Jahr 2050 Kosten von rund 105 Millionen Euro für die Hacklerregelung anfallen werden. Diese Ausgaben lägen nur geringfügig unter dem Niveau des Jahres 2021 (124 Millionen). Damit widerspreche Hundstorfer einer vom Ministerrat bei der Budgetklausur in Loipersdorf verabschiedeten Prämisse, wonach die ab 2014 vereinbarte Regelung nicht als Dauerrecht verankert werde: "Der Entwurf ist daher in diesem Punkt dementsprechend zu adaptieren", schreiben die Pröll-Beamten.

Zweifel an Einsparungspotenzialen

Bei der Reform der Invaliditätspension setzt der Sozialminister auf Rehabilitation. Künftig muss immer ein Antrag auf Reha eingebracht werden, bevor die Invaliditätspension ins Spiel kommt, was fürs erste sogar mehr Kosten bringen wird, später aber budgetäre Entlastungen nach sich ziehen soll. Zusätzlich wird der maximale Abschlag von 15 auf 12,6 Prozent reduziert. Bei Personen, die zehn der letzten 20 Jahre vor der Pension Schwerarbeit geleistet haben, sinkt er sogar auf neun Prozent.

Das Finanzministerium lehnt diese Pläne ab. Für das Ressort besteht "die Befürchtung, dass der tatsächliche Eintritt der angeführten Einsparungspotenziale aufgrund des späteren Pensionsantritts mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, während hingegen die durch die diversen Leistungsverbesserungen und Maßnahmen zur längeren Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bedingten Kosten mit großer Wahrscheinlichkeit voll zum Tragen kommen". Die kostenverursachenden Teile der Reform hätten daher "zu entfallen", schreiben Prölls Beamte. (APA)