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Ramsan Kadyrow

Foto: Reuters/Ho

Im Prozess um den am 13. Jänner 2009 in Wien-Floridsdorf erschossenen tschetschenischen Flüchtling Umar Israilow soll der tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrow per Videokonferenz befragt werden. Richter Friedrich Forsthuber ersuchte am Freitag den Verteidiger des Angeklagten Otto K., Rudolf Mayer, der die zeugenschaftliche Einvernahme Kadyrows verlangt hatte, zu eruieren, ob jener bereit wäre, dem Gericht im Weg der Videotelefonie offene Fragen in der Causa Israilow zu beantworten.

Einvernahme des Drittangeklagten abgeschlossen

Am Freitag ist die Einvernahme des Drittangeklagten Turpal-Ali Y. abgeschlossen worden. Dieser soll laut Anklage am Vorabend der Bluttat angeworben worden sein, um Israilov zu entführen und außer Landes zu schaffen. Weil dieser Versuch scheiterte, sollen der 31-Jährige und Letscha B. Israilov erschossen haben, wobei der Staatsanwalt in letzterem den Todesschützen sieht. Letscha B. war es gelungen, sich nach dem Verbrechen ins Ausland abzusetzen, mittlerweile soll er sich wieder in Tschetschenien befinden und dort eine Polizeitruppe anführen.

"Ich wurde reingelegt"

"Ich bin nicht schuldig. Ich wurde reingelegt", sagte Turpal-Ali Y. Man habe ihn am 13. Jänner gebeten, nach Wien zu fahren: "Man hat mir nicht erklärt, dass dort irgendeine Auseinandersetzung sein wird." Er habe Israilov nicht gekannt, keine Waffe getragen, nicht geschossen und sei völlig überrascht gewesen, als er in der Hand von Letscha B. eine Pistole erblickte, nachdem dieser offenbar auf den tschetschenischen Flüchtling gefeuert hatte.

Er habe sich bei Letscha nicht erkundigt, was geschehen sei, nachdem er mit diesem - seiner Aussage zufolge aus Angst - vom Tatort davongelaufen war, meinte der Drittangeklagte: "Wir haben nach der Tat im Prinzip nicht miteinander gesprochen. Ich habe gesehen, dass Letscha ein Psychopath oder ein Trottel ist. Deshalb habe ich beschlossen, nicht mit ihm zu sprechen. Man hätte mich auch erschießen können."

Verwunderung nach Gutachten

Einige Verwunderung gab es, als die DNA-Expertin Christina Stein ihr Gutachten erstattete. Wie die Sachverständige darlegte, hatte sie am Tatort sichergestellte bzw. verdächtige Gegenstände von der Polizei nicht erhalten, sondern nur sogenannte Abriebprofile, die Beamte von den Beweisstücken angefertigt hatten. Weshalb Stein nicht ein aufgefundenes zusammengeknülltes Plastiksackerl in die Hand gedrückt bekam, mit dem Israilov möglicherweise geknebelt worden sollte, um dieses auf genetische Fingerabdrücke zu untersuchen, erschien Richter Friedrich Forsthuber völlig unverständlich: "Ich rege an, dass die Polizei Beweismittel zukünftig Gegenstände zu einer DNA-Analyse direkt übergibt, sofern es sich dabei nicht gerade um einen Lkw handelt". (APA)