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Donald Duck: Auch ein Hit auf Facebook

Foto: EPA/ARMANDO ARORIZO

Wie berichtet, warnten Rechtsvertreter nach der massenweisen Nutzung von Comic-Bildern auf Facebook, dass jeder einzelne dabei einen klagbaren Urheberrechtsverstoß begehe. Eine Panik sei allerdings unbegründet, betont auch Rechtsanwalt Johannes Öhlböck gegenüber derStandard.at, weil dem "ganzen natürlich die wirtschaftliche Dimension fehlt". Doch müsse klar sein, dass "es "faktisch rechtswidrig" sei und, "dass die Rechte der Urheber geschützt werden" müssen.

Doch bei der Debatte um Urheberrechte geht es um mehr, als die Frage, wer gegen was verstößt. Es geht auch um die Frage, ob Gesetze, die Anfang des vergangenen Jahrhunderts geschrieben wurden, heute noch tragbar sind.

Überholte Gesetze

Von Expertenseite werden daher vermehrt Stimmen laut, wonach aktuelle Urheberrechte überholt seien. Nicht zuletzt stammt das Österreichische Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1936 und musste Stückweise immer wieder an das digitale Zeitalter angepasst werden. Auf Massenphänomene wie soziale Netzwerke war es niemals ausgelegt. Das wurde schon beim Aufkommen der ersten Filesharing-Netzwerke klar, als Internetanwender um die Jahrtausendwende begannen, millionenfach Musikdateien und später Medien und Software aller Art zu tauschen.

Das allgemeine Unrechtsbewusstsein ist ob der privaten Nutzung schon bei Tauschbörsen kaum vorhanden, im privaten Online-Freundeskreis bei Facebook denkt dann aber gar niemand mehr über Recht und Unrecht nach, wenn man seinen Bekannten und Verwandten ein paar Bilder zeigt. Dabei "ist klargestellt, dass die unautorisierte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über das Internet rechtswidrig ist", verweist Öhlböck auf die heimische Rechtslage. Egal, ob ein Bild dabei einem oder tausenden Menschen zur Verfügung stellt.

Neues Lizenzierungsmodell

Für Anwender müsse klar sein, dass "kreative Werke geschützt werden müssen, denn die Kreativität ist alles, was Künstler haben". "Gerade in einer Zeit, in der es besonders leicht ist, die Urheberrechte zu verletzen, muss man sie besonders schützen", fügt der Rechtsanwalt hinzu. Dennoch sei es an der Zeit, sich über Adaptierungen der Gesetze oder neue Lizenzmodelle Gedanken zu machen. Ein Vorschlag zur Anpassung leitet sich bei den besagten Comic-Bildern auf Facebook vom Zitat-Recht bei Texten ab. "Ich würde diese Regelung in engem Umfeld auch als sinnvoll ansehen und begrüßen." Doch von Seiten der Urheberrechtsvertreter sei dies derzeit "nicht erwünscht".

Laut Öhlböck müsse vor allem gewährleistet sein, dass "die Urheberrechte bei den Kreativen liegen und sie selbst bestimmen können, wer ihre Werke nutzt". Eine Möglichkeit, rechtliche Probleme zu umgehen sei, dass man neue Lizenzierungsmodelle für Bilder nutze. "Man könnte das so spielen, wie bei der Leerkassettenvergütung und sagen, man schlägt auf Computer eine Abgabe für die Abgeltung der Bildrechte drauf", so Öhlböck. Viel Freude hätte damit aber "auch niemand".

Ein Verstoß, obwohl es Werbung ist

Was die Urheberrechtsdebatte bei den Facebook-Bildern aus Sicht der User ad absurdum führt, ist die Tatsache, dass die User selbst gar keinen finanziellen Nutzen davon haben und im Gegenzug aber zwangsläufig jede Menge Werbung für die in ihren Profilen präsentierten Comics betreiben. "Natürlich ist (die Nutzung der Comic-Bilder bei Facebook) in vielen Fällen eine Werbung. Das sehe ich auch so. Im Großen und Ganzen ist es auch positiv für die Comic-Industrie, denn letztendlich dürfte es dazu geführt haben, dass die Bestellungen von Comics auf Amazon und Co. zugenommen haben", bestätigt Öhlböck.

Bleibt also zu hoffen, dass sich Urheberrechtsvertreter genauso wie die Verfasser von Gesetzen Gedanken darüber machen, wie Facebook-Nutzer durch die für Urheber durchaus gewinnbringende Anwendung von Bildern in Zukunft nicht kriminalisiert werden. Nicht zuletzt würde die Industrie damit ein Zeichen setzen, dass sie verstanden hat, dass das Internet nicht nur eine Gefahr für Künstler, sondern auch eine große Chance darstellt. (Zsolt Wilhelm, derStandard.at, 26.11.2010)

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