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Ausgerechnet in Mexiko, einem Land, das als stark machistisch und tief katholisch gilt, fand kürzlich ein außergewöhnlich weitgehender Vorstoß in Sachen gleichgeschlechtlicher Ehe und Adoption statt. Diese Rechtsreformen und die daran anknüpfende politische Debatte sorgten nicht nur in Mexiko für Schlagzeilen und sollen hier kurz zusammengefasst werden.

Dazu ist Folgendes vorauszuschicken: Mexiko besteht als repräsentative, demokratische und föderale Republik aus 31 Bundesstaaten und dem Distrito Federal ("DF", Mexiko Stadt). Jede dieser Entitäten ist "frei und souverän" (Art 40 der mexikanischen Verfassung) und genießt eine weitgehendere legislative Autonomie als etwa die österreichischen Bundesländer. Der DF, eine der größten Städte weltweit, wird seit mehr als zwei Jahrzehnten von der Linken regiert (Partido de la Revolución Democrática PRD, Partido del Trabajo PT, Convergencia), während auf Bundesebene derzeit die Rechte die politische Macht innehat (Partido Acción Nacional PAN). In ihrer Regierungszeit hat die linke Stadtregierung des DF auf Basis ihrer föderalen Autonomie eine Reihe von gesellschaftspolitischen Rechtsreformen zur Stärkung des persönlichen Selbstbestimmungsrechts mit großer Tragweite vorangetrieben. Ein Beispiel ist das Gesetz über Lebensgemeinschaften aus dem Jahr 2006, das eheähnliche Rechtsformen für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht (Ley de Sociedades de Convivencia).

Auch Adoption möglich

Im Jahr 2009 ging der Gesetzgeber des DF noch einen Schritt weiter und beschloss eine (im März 2010 in Kraft getretene) Reform, die das Institut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnete. Kürzlich bejahte eine Gerichtsentscheidung für diese Paare auch die Möglichkeit der Adoption. Vor dieser Reform war die Ehe als "die Verbindung eines Mannes und einer Frau mit dem Zweck der gegenseitigen Unterstützung und Fortpflanzung" definiert. Die neue Definition des Zivilkodex des DF lautet folgendermaßen: "Artikel 146. Die Ehe ist eine zwischen zwei Personen frei eingegangene Verbindung mit dem Zweck eine Lebensgemeinschaft zu führen, in der sie sich gegenseitig Respekt als Gleiche entgegenbringen und Unterstützung leisten." In Anbetracht dieser Reform brachte der mexikanische Bund (vertreten durch die Bundesstaatsanwaltschaft, Procuraduría Federal de la República, PGR) eine Verfassungsklage ein und argumentierte, dass der Gesetzgeber des DF die Bundesverfassung verletze und gegen das Prinzip des Schutzes der Familie verstoße. Das mexikanische Höchstgericht (Suprema Corte de Justicia de la Nación, SCJN) fällte aber in seinen Sitzungen vom 5. und 10. August 2010 eine Entscheidung zu Gunsten der Reformen des DF.

Die Verfassungsklage war nur einer von vielen Versuchen der politischen Rechten (der schon erwähnten PAN, gemeinsam mit der Partido Revolucionario Instituticional, PRI), Rechtsreformen, die durch progressive Vorstöße auf normativer Ebene eine gesellschaftliche Öffnung bewirken wollen, zu verhindern. In Bezug auf die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare wurden diese Abwehrhaltung und Boykottierungsversuche durch eine von feindseeliger Intoleranz geprägte Reaktion der mexikanischen katholischen Kirche ergänzt. Der Kardinal und Erzbischof von Guadalajara (der zweitgrößten Stadt Mexikos) Juan Salvado Iñiguez, erklärte, dass der Regierungschef des DF den Höchstrichtern "Mais gestreut", sie also bestochen hätte, damit diese seine Reform akzeptieren würden. Denn - so der Kardinal: "Wie kann ein gesundes Verstandesurteil zu dem Ergebnis gelangen, dass man Kinder im Wege der Adoption schwulen und lesbischen Paaren überlässt?"

Welle der Kritik

Diese Aussagen und Anschuldigen von Seiten der Kirche lösten eine Welle von Kritik aus, die auf die Laizität des Staates und die Trennung von Staat und Kirche pochte. Inhaltlich warf man der Kirche eine respektlose Haltung gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren und ihrem Selbstbestimmungsrecht vor. Die Stadtregierung des DF rechtfertigte ihre Reform politisch und juristisch mit Argumenten der Gleichheit, der Nicht-Diskriminierung, der Freiheit, dem Selbstbestimmungsrecht und der Beseitigung gesellschaftlicher Ausgrenzung. Es ist kein Zufall, dass es die Linke war, die auf Basis dieser Rechtsprinzipien in Mexiko einen normativen Vorstoß gewagt, und damit wieder einmal eine gesellschaftspolitische Vorreiterrolle eingenommen hat - mit dieser jüngsten Reform nicht nur innerhalb Mexikos. (Juan Jorge Bautista Gómez*, Übersetzt von Judith Schacherreiter, 26.11.2010)