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Der Gründer der Internet-Plattform Wikileaks, Julian Assange, hat sich am Dienstag in London der Polizei gestellt - der WebStandard berichtete. Und er bleibt in Haft. Ein Richter in London entschied bei einer Anhörung, ihn nicht wie beantragt auf Kaution freizulassen. Es bestehe die Gefahr, dass er sich nicht selber stellen werde, hieß es zur Begründung. Assange soll am 14. Dezember zur nächsten Anhörung vor dem Gericht erscheinen. Wann genau über eine Auslieferung nach Schweden entschieden werden könnte, war zunächst nicht bekannt. Er werde sich dagegen wehren, kündigte Assange laut BBC an.

"Streit über einvernehmlichen, aber ungeschützten Geschlechtsverkehr"

Assange wurde wegen Vergewaltigungsvorwürfen, die in Schweden gegen ihn erhoben wurden, international gesucht. Außerdem werden ihm Nötigung und sexuelle Belästigung nachgesagt. Seinem Anwalt Mark Stephens zufolge gehen die Vorwürfe auf einen "Streit über einvernehmlichen, aber ungeschützten Geschlechtsverkehr" zurück. Eine Anklage liege nicht vor.

Ungeschützter Sex

Darum geht es konkret: Den Anlass für die weltweite Fahndung gaben im August zwei Schwedinnen: Ihren Angaben nach soll Assange mehrmals ungeschützten Sex verlangt und gegen ihren Willen durchgesetzt haben. Mit geschütztem Sex wären sie nach Medienberichten einverstanden gewesen. 

Verschwörung der USA

Der Kopf der Enthüllungs-Plattform wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer durch die USA gesteuerten Verschwörung. Es begann ein juristisches Verwirrspiel, da wechselnde Staatsanwältinnen in Schweden die Vorwürfe ganz unterschiedlich bewerteten. Einen ersten Haftbefehl hob die schwedische Justiz innerhalb von 24 Stunden wieder auf, ermittelte aber weiter.

Anklage?

Im November folgte ein zweiter schwedischer Haftbefehl. Zudem ließ die Staatsanwaltschaft Assange über die internationale Polizeibehörde Interpol zur Fahndung ausschreiben. Es galt als sicher, dass sich der Gesuchte in Südengland aufhielt. Ein EU-weiter Haftbefehl war zunächst an einem Formfehler gescheitert. Schweden besserte nach, die britische Polizei musste den Haftbefehl vollstecken. Nach einem Verhör kann nun Anklage gegen Assange erhoben werden. (red/APA)

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