Wien - Die Diskussion um eine von Justizministerin Bandion-Ortner geplante Gesetzesänderung, welche die Aufhebung der Haftungspflicht für Ärztinnen/Ärzte im Fall einer nicht diagnostizierten Behinderung eines Ungeborenen beinhaltet, geht weiter. Die Grüne Frauensprecherin Schwentner sprach sich am Dienstag für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung aus und kritisierte die Rhetorik von Bandion-Ortner. Diese hatte Mitte Dezember angekündigt, dass eine solche Gesetzesänderung im Juni 2011 in Kraft treten werde.

Ein Kind sei nie ein Schaden, es gehe in erster Linie um Schadenersatz, die Sorgfaltspflicht der ÄrztInnen und darum, den Frauen die Entscheidung zu überlassen, erklärte Schwentner. Frauenministerin Heinisch-Hosek hatte bereits am Montag Kritik an der in Begutachtung befindlichen Novelle geübt: Laut derzeit geltendem Gesetz sei ein Arzt bei einem Diagnosefehler oder dem Vorenthalten von Informationen, für den Mehraufwand, den ein behindertes Kind verursacht, haftbar. "Das soll auch so bleiben, Gynäkologen haben wie alle anderen Ärzte für Fehler geradezustehen", sagte Heinisch-Hosek.

ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer sprang für seine Parteikollegin in die Bresche: Bandion-Ortner sei für diese wichtige Initiative im Bereich des Zivilrechts unter anderem von Behindertenorganisationen gelobt worden. "Das neue Gesetz stellt lediglich klar, dass aus der Geburt eines Kindes kein Schadenersatz abgeleitet werden kann und ist somit ein wichtiges Signal zur Wahrung der Würde behinderter Menschen." Auch die FPÖ wollte Heinisch-Hoseks Kritik nicht gelten lassen.

Anlass für die geplante Gesetzesänderung ist der Fall des Vorarlberger Buben Emil: Eine Familie hatte dagegen geklagt, dass ihr Sohn als Schaden behandelt würde. Heinisch-Hosek: "Es stimmt nicht, dass im Gesetz steht, ein behindertes Kind wäre ein Schaden. Das würde ich auch nie sagen, denn ich habe selbst drei Jahre für ein behindertes Kind gesorgt." Die Ministerin weiter: "Die Frau muss das Recht haben, sich entscheiden zu können." (APA)