Wien - Mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz sollen Betriebe zu mehr Einkommenstransparenz verpflichtet werden. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen damit künftig betriebsintern die Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern offen legen. Darüber hinaus bringt die Novelle unter anderem eine Anhebung des Mindestschadenersatzes bei sexueller Belästigung. Die ursprünglich geplante Ausweitung des Diskriminierungsschutzes kommt nicht.

Die Gesetzesnovelle wurde am Donnerstag im Gleichbehandlungsausschuss beschlossen und soll am 20. Jänner das Plenum des Nationalrats passieren. In Kraft treten wird die Regelung mit 1. März 2011.

Schrittweise Anhebung

Damit müssen Betriebe ab heuer Einkommensunterschiede zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betriebsintern offenlegen. Die Pflicht zur Offenlegung kommt schrittweise und ist abhängig von der Größe der Unternehmen. Heuer müssen nur jene Betriebe mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen einen Bericht erstellen, nächstes Jahr dann auch jene mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen.

2013 sind dann auch Unternehmen mit mehr als 250 ArbeitnehmerInnen und ab 2014 auch jene mit mehr als 150 Beschäftigten dazu verpflichtet. Die Berichte sind alle zwei Jahre vorzulegen (im 1. Quartal des Folgejahres). Heuer haben die Betriebe eine verlängerte Frist bis Anfang August.

Vorgesehen ist die verpflichtende Angabe darüber, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind. Darüber hinaus muss das (arbeitszeitbereinigte) Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in den jeweiligen Gruppen angegeben werden.

Zugang zu den Berichten hat grundsätzlich der Betriebsrat/die Betriebsrätin, über den die MitarbeiterInnen dann auch Einsicht nehmen können. In Betrieben ohne Betriebsrat/Betriebsrätin muss der Bericht in einem allen ArbeitnehmerInnen zugänglichen Raum aufgelegt werden. Kommt ein Betrieb der Verpflichtung zur Erstellung des Berichtes nicht nach, so haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, dies bis zu drei Jahre im Nachhinein vor Gericht einzuklagen.

Strafen bei Plauderei

Nach außen getragen werden dürfen die Inhalte der Berichte nicht. Plaudern ArbeitnehmerInnen Details über den Einkommensbericht nach außen (etwa über Medien oder das Internet) aus, kann der/die ArbeitgeberIn verlangen, dass eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 360 Euro verhängt wird. Im ursprünglichen Ministerratsbeschluss war noch eine Strafe in der Höhe von 1.500 Euro vorgesehen. Die Strafen waren vor allem auf Wunsch der Wirtschaftskammer (WKÖ) in die Novelle hineingenommen worden. Sowohl SPÖ als auch ÖVP zeigten sich froh, dass man die ursprüngliche Strafhöhe noch reduziert hat, die WKÖ gab sich darüber verärgert.

Keine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes

Nicht in der Gesetzesnovelle enthalten ist auf Wunsch der ÖVP die ursprünglich geplante Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Der Plan hatte vorgesehen, dass niemandem eine Dienstleistung wegen dessen Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung verwehrt werden darf - also eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes über den beruflichen Bereich hinaus. KritikerInnen sahen in diesem Plan eine Einschränkung der Vertragsfreiheit für Geschäftsleute und VermieterInnen.

Enthalten ist hingegen die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes durch "Assoziierung". Damit sollen Personen, die auf Grund eines Naheverhältnisses zu Personen, die ein "geschütztes Merkmal" aufweisen, ebenfalls vor Diskriminierung geschützt werden (beispielsweise, wenn der/die LebenspartnerIn MigrantIn ist. Ethnische Zugehörigkeit ist ja bereits jetzt vor Diskriminierung auch außerhalb des Berufes geschützt).

Die weiteren in der Novelle enthaltenen Maßnahmen: Künftig müssen in Stelleninseraten die Bezahlung - der Kollektivvertrag sowie die Möglichkeit der Überzahlung - angegeben werden. Eingeführt wird auch ein Gebot der diskriminierungsfreien Inserierung von Wohnraum: Künftig sollen damit in Inseraten etwa Formulierungen wie "Keine Ausländer" verhindert werden.

Auch der Mindestschadensersatz im Falle von sexueller Belästigung wird angehoben - von derzeit 720 Euro auf 1.000 Euro. (APA)