Wien - Die vom Land Vorarlberg angekündigten Anträge betreffend des Sparpakets der Regierung sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt. In den Anträgen werden die Absenkung der Auszahlung der Familienbeihilfe auf das 24. Lebensjahr sowie die Kürzungen der 13. Familienbeihilfe angefochten. Zweites Thema der Anträge ist der erschwerte Zugang zum Pflegegeld, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Freitag.

Das Land Vorarlberg hatte bereits im November des Vorjahres den Gang zum VfGH wegen der Einsparungen im Familienbereich in den Raum gestellt. Konkret stößt man sich an der Streichung der Familienbeihilfe für Kinder über 24 Jahre (bisher Anspruch bis zum vollendeten 26. Lebensjahr) sowie den Kürzungen der 13. Familienbeihilfe. Anstatt dieser gibt es nur mehr einen 100-Euro-Zuschuss - und diesen nur für schulpflichtige Kinder.

Kritik an Maßnahmen für Pflegebedürftige

Im Pflegebereich kritisiert Vorarlberg die Verschärfungen beim Zugang zum Pflegegeld. Die Regierung hatte ja beschlossen, dass Pflegebedürftige nun 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf (statt wie bisher 50) benötigen, um Pflegegeld nach Stufe 1 zu erhalten. Für Stufe 2 ist seit der Änderung ein Bedarf von 85 Stunden (statt bisher 75) notwendig. Die Regelung gilt allerdings nur für Neu-Anträge. Das Land Vorarlberg beantragte vom VfGH eine Feststellung, dass der Bund seinen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung für Maßnahmen für Pflegebedürftige nicht ausreichend nachkomme.

Von den übrigen angekündigten Anträgen ist laut Neuwirth noch keiner beim Verfassungsgerichtshof eingetroffen. Sowohl die Grünen, die Beamtengewerkschaft, der Seniorenrat als auch die Hochschülerschaft, die Arbeiterkammer und die Kärntner Landesregierung hatten Verfassungsklagen im Zusammenhang mit dem Sparpaket angekündigt.

Richter am Zug

Die Anträge des Landes Vorarlberg werden nun einem Richter zugeteilt. Wie lange deren Behandlung braucht, wollte man im VfGH vorerst nicht abschätzen. (APA)