Wien - Darf ein ORF-Chef Verordnungen erlassen? Der Verfassungsgerichtshof hat auch deshalb "Bedenken" : "Die Regelungen über die Wahl des Publikumsrates dürften verfassungswidrig sein." Das Höchstgericht prüft nun das ORF-Gesetz.

Das Verfahren kommt zu brisanter Zeit: Die 35 Stiftungsräte wählen am 9. August den nächsten ORF-General. "Rundfunkteilnehmer" dürfen seit 2002 sechs von 35 Publikumsräten per Fax direkt wählen. Drei dieser sechs Publikumsräte werden in den Stiftungsrat entsandt und entscheiden dort über ORF-Manager mit.

Das Verfassungsgericht könnte noch im Juni entscheiden, also vor der Generalswahl. Verfassungsrechtler gehen aber nicht davon aus, dass die Wahl heutiger Publikumsräte ungültig wird, wenn das Höchstgericht diese Punkte im Gesetz wie erwartet aufhebt.

Der Nationalrat müsste aber bis zur Bestellung des Publikumsrats 2013 diesen Punkt im Gesetz neu regeln. Seit dem Faxwahlerfolg der ÖVP 2010 wirkt die SP nicht mehr so überzeugt davon.

"Bedenken" hat das Höchstgericht, ob das Gesetz die Wahlberechtigten genau genug definiert und ob es hier dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Die Richter können zudem eine gesetzliche Grundlage "nicht erkennen", dass der ORF-Chef eine Verordnung wie die Wahlordnung erlässt. (fid/DER STANDARD, Printausgabe, 21.1.2011)