Straßburg/Brüssel - Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Die Straßburger RichterInnen gaben am Donnerstag einem Österreicher recht, der sich über das Verfahren um das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn beklagt hatte. Der Mann machte geltend, dass ihm das zuständige Bezirksgericht in Mattighofen nicht die Möglichkeit gegeben habe, in einer mündlichen Verhandlung zu einem entscheidenden Expertengutachten Stellung zu nehmen, das die Fähigkeit der Mutter, sich um das Kind zu kümmern, beurteilte.

Der Mann sah sich auch dadurch diskriminiert, dass die Gerichte nach dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch immer der Mutter das alleinige Sorgerecht für ein unehelich geborenes Kind zusprächen, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet. Der Beschwerdeführer berief sich dabei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot). Das Gericht stellte eine Verletzung der beiden Artikel in Verbindung fest. Das österreichische Recht habe in dem Fall keinerlei gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten der Frage vorgesehen, ob ein gemeinsames Sorgerecht im Kindeswohlinteresse läge, oder ob dem Kind besser durch die Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter oder den Vater gedient wäre, kritisierte das Gericht.

Gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 § 1) sei in diesem Fall aber nicht verstoßen worden, entschieden die RichterInnen. Das Gericht entschied außerdem, dass die Republik dem Mann 3.500 Euro für die entstandenen Kosten zu zahlen hat. (APA)