Weil sie einen gebürtigen Nigerianer, der in einer Straßenbahn Opfer einer strafbaren Handlung geworden war, im Zuge seiner zeugenschaftlichen Einvernahme ohne rechtliche Grundlage auf Drogen inspiziert haben sollen, hatten sich am Donnerstag drei Polizisten im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Die Anklagebehörde legte den Beamten Amtsmissbrauch zur Last: James E., der seit neun Jahren in Österreich lebt, habe sich auf einem Wachzimmer in Wien-Neubau komplett nackt ausziehen und Kniebeugen machen müssen, ohne dass die dafür erforderliche Anordnung der Staatsanwaltschaft eingeholt worden wäre.

James E. war am 8. Jänner 2010 gemeinsam mit einem Landsmann in der Straßenbahn rassistisch beschimpft und mit einem Messer bedroht worden. Andere Fahrgäste verständigten per Mobiltelefon die Polizei, die am Urban-Loritz-Platz einschritt und den Sachverhalt zu klären versuchte. Die beiden Schwarzafrikaner wurden in ein nahe gelegenes Wachzimmer gebracht, wo sie als Zeugen befragt werden sollten.

"Keine Grenze mit Afrika"

In seiner Zeugeneinvernahme erklärte E., er sei von den Polizisten von Anfang an nicht als Opfer einer Straftat, sondern "wie ein Verbrecher" behandelt worden. Der Beamte, der ihn aufs Wachszimmer brachte, habe seinen österreichischen Führerschein nicht als Legitimationsnachweis gelten lassen, sondern befunden, dies wäre "kein Ausweis für Schwarze, weil Österreich keine Grenze mit Afrika hat".

Auf dem Kommissariat selbst habe man sich zunächst über ihn lustig gemacht. Nachdem der drittangeklagte Polizist, den James E. als korrekten Beamten beschrieb, mit ihm ein Protokoll über den Vorfall in der Straßenbahn angefertigt hatte, habe der Abteilungsinspektor den Raum betreten und festgestellt: "Jetzt will ich deinen Arsch sehen."

Er sei vorerst aufgefordert worden, seine Jacke auszuziehen. Dann hätte sich der Abteilungsinspektor an seiner weiteren Kleidung zu schaffen gemacht, ihm den Gürtel geöffnet und die Hosen hinabgelassen. Er habe sich dann nackt auf den Boden setzen müssen, sagte der Zeuge, seine Körperöffnungen wären auf Drogen untersucht worden. Der Zweitangeklagte soll sich dabei in rassistischer Weise über das Geschlechtsteil des Mannes geäußert haben.

Version der Polizisten

Die Darstellung der angeklagten Polizisten widerspricht dem: Auf dem Wachzimmer habe ein 50-jähriger Abteilungsinspektor Marihuanageruch wahrgenommen. Außerdem erkannte er in James E. jenen Mann wieder, der in einem einschlägig bekannten Szene-Lokal als DJ tätig war. Auch dessen Begleiter war ihm von diesem Lokal her bekannt. Folglich untersuchte er zunächst die Oberbekleidung des Begleiters und stellte in dessen Hosentasche ein Päckchen mit sechs Gramm Cannabis sicher.

Für die Polizisten lag der Verdacht nahe, dass auch James E. Suchtgift eingesteckt haben könnte. "Ich wollte auch bei ihm eine oberflächliche Personendurchsuchung machen. Ein ganz normaler Vorgang", gab der Abteilungsinspektor zu Protokoll. Der Mann habe auch gleich seine Winterjacke und die Schuhe abgestreift, er habe umgehend die Kleidungsstücke kontrolliert: "Ich hab nix' gefunden, für mich war das damit erledigt." James E. habe noch ein T-Shirt und die Unterhose angehabt: "Vor mir und in meinem Beisein hat er si sicher net nackert auszogen. Es hat a kaner von uns verlangt, es hat ja kan Grund dafür geben."

Der zweitangeklagte Polizist räumte allerdings ein, den Afrikaner für kurze Zeit sehr wohl gänzlich nackt gesehen zu haben. Doch habe es sich dabei um eine "Provokation" des Mannes gehandelt, der bereits an der Straßenbahnhaltestelle "aggressiv" und "aufgebracht" gewesen sei: "Ich musste ihn abmahnen."

"Gefahrenabwehr"

Auf der Wachstube habe man eine nach dem Sicherheitspolizeigesetz zulässige Durchsuchung durchführen wollen, betonte der Zweitangeklagte. Diese habe "zur Gefahrenabwehr" gedient, "der Herr war darüber natürlich nicht sehr erfreut". Dessen ungeachtet habe sich der Mann auszuziehen begonnen: "Ich persönlich hatte den Eindruck, dass es nicht seine erste Personenkontrolle gewesen ist. Er hat sein T-Shirt provokant auf den Tisch geworfen. Es hat ihn niemand aufgefordert, dass er sich komplett nackt auszieht." Trotzdem habe der Mann sogar noch für einen Augenblick seine Unterhose hinuntergeschoben. Der drittangeklagte Beamte gab an, er habe von dem Ganzen wenig bis gar nichts mitbekommen, da er mit der Protokollierung der Zeugeneinvernahmen der beiden Nigerianer befasst gewesen sei. (APA)