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Japanerinnen wollen auch nach der Hochzeit ihren Namen behalten.

Foto: EPA/CASTILLO LOXA

Tokio - Eine Gruppe Japanerinnen hat pünktlich zum Valentinstag Klage gegen ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert eingereicht, das Frauen bei der Hochzeit in der Regel dazu zwingt, den Nachnamen ihres Ehemannes anzunehmen.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht gilt allgemein als wichtiger Test für die Frauenrechte in Japan. Artikel 750 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1898 schreibt vor, dass verheiratete Paare nur einen Nachnamen annehmen dürfen - in der Regel den des Mannes. Nur in den wenigen Fällen, in denen die Frauen adeliger Abstammung sind, verzichten Männer auf ihren eigenen Namen. (APA)