Infrastrukturministerin Doris Bures (S) hat für das von ihr angepeilte Modell zur Vorratsdatenspeicherung Schützenhilfe vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) erhalten. Ermittlungen wegen Kinderpornografie würden dadurch keineswegs eingeschränkt, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Kritik übte erneut die Arge Daten. Im Ministerium hieß gegenüber der APA, man werde die Materie auch kommende Woche wieder in den Ministerrat zu bringen versuchen.

"vorgeschützte Debatte"

Hannes Tretter, BIM-Direktor und Professor für Grund- und Menschenrechte an der Uni Wien, erklärte in einer Aussendung, die Befürchtungen des Justizministeriums würden im besten Fall auf einem Missverständnis beruhen. In dem Institut, das der Ministerin die Basis für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes geliefert hatte, vermutet man eine "vorgeschützte Debatte", um von den eigentlichen Rechtsschutzfragen abzulenken.

Der Entwurf sehe in § 99 nämlich vor, dass Internet-Zugangsdaten - also die IP-Adressen - für die Verhinderung und Verfolgung von allen Straftaten zur Verfügung stehen sollen, und zwar unabhängig von bestimmten Strafdrohungen. Dem Wunsch der Justiz, auch Fälle von Kinderpornografie mit Strafdrohungen von weniger als einem Jahr (§ 207a Strafgesetzbuch) verfolgen zu können, werde damit Rechnung getragen.

Kritik

Grundsätzliche Kritik kam erneut von der Arge-Daten. Das ÖVP-Argument, dass bereits jetzt Daten gespeichert und ausgewertet würden, wies Leiter Hans Zeger auf APA-Anfrage zurück. Dies erfolge ausschließlich zur Diensterbringung sowie für die Abrechnung, und zwar allerhöchstens für drei Monate. Allerdings gebe es eine "gewisse Grauzone". Die Polizei versuche die Provider unter Druck zu setzen, um solche Daten zu erhalten. "Das ist eine Welt, in der sich das Innenministerium sehr wohl fühlt und die sie gerne weiter hätte".

Doch auch am Entwurf des Infrastrukturministeriums ließ er kein gutes Haar. "Jeder Versuch, den Bures macht, ist bestenfalls gut gemeint, aber nicht gut gemacht", sagte Zeger. Er lehne die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab, sie widerspreche auf jeden Fall dem Rechtsgrundsatz des Anspruchs auf ein unbeobachtetes Leben. (APA)