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Mini-Drohnen ermöglichen auch Privatpersonen einen Spionageflug in Nachbars Garten.

Foto: AP/ Phot/Volker Wiciok

Beim Militär gehören international fernsteuerbare Aufklärungs-Drohnen bereits zum Alltag, auch im zivilen Bereich, etwa in der Verkehrsüberwachung werden sie eingesetzt.

In einer parlamentarischen Anfrage warnt der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier nun vor dem Minidrohnen-Einsatz durch Privatpersonen. Diese Minidrohnen würden knapp 300 Euro kosten und lassen sich "mittels Smartphone auch ohne Pilotenschein" fliegen. "Die Kameras an Bord der Billig-Drohnen übertragen ihre Bilder direkt auf das Smartphone. So kann beispielsweise der Nachbars Garten oder ein Betriebsgelände ausgekundschaftet und damit auch Menschen identifiziert und beobachtet werden", kritisiert Maier. Daraus ergeben sich datenschutzrechtliche Probleme, da in die Privatsphäre der ausgespähten Personen eingegriffen wird.

Rechtliche Grauzone

Vom Verkehrsministerium will er nun wissen ob "Luftbildaufnahmen durch derartige Spielzeugdrohnen in Österreich genehmigungspflichtig und ob Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen zulässig sind. In Deutschland werden die Probleme, die durch Mini-Drohnen entstehen schon länger diskutiert und sorgen bei den Datenschützern für Verwirrung. Der "Kameraausflug in Nachbars Garten" wird von den deutschen Nachbarn als rechtlich Grauzone erachtet und ist nicht ausdrücklich verboten. (burg/derStandard.at, 22. Februar 2011)