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Kenza Drider sieht ihre Rechte als französische Staatsbürgerin mit muslimischem Glauben eingeschränkt und will das Schleierverbot zum Fall für den EGMR machen.

Foto: REUTERS/Jean-Paul Pelissier

Paris - Kaum gilt in Frankreich das sogenannte Burkaverbot, droht eine erste Muslimin mit einer Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen meine europäischen Rechte", sagte die 32-jährige Kenza Drider aus der südfranzösischen Stadt Avignon, als sie - bis auf einen Augenschlitz verhüllt - am Montagvormittag mit dem Zug in der Hauptstadt Paris ankam.

Es sei ihr Recht, sich frei zu bewegen, ihre Meinung zu äußern und ihre Religion auszuüben. "Ich begehe kein Verbrechen, ich bin durch und durch Französin, und ich übe meine europäischen Rechte aus", sagte die vierfache Mutter, die in Paris zu einer Fernsehsendung eingeladen war. 

Polizei sieht Schwierigkeiten bei Umsetzung

Das Gesetz, das seit Montag Gesichtsvermummung bei Strafe verbietet, werde allerdings "unendlich schwierig anzuwenden" sein, warnte die Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei in der Öffentlichkeit eine Muslimin mit einem Ganzkörperschleier sehe, werde sie die Frau ansprechen und "belehren", sagte Manuel Roux von der Gewerkschaft SCPN. Sollte die Frau aber auf dem Schleier beharren, werde es "richtig kompliziert" - denn die Polizei könne sie nicht zwingen und sei vom Innenministerium eigens angewiesen worden, "bloß keine Gewalt" anzuwenden.

Schon ein einfaches Einschreiten der Polizei werde zu Ärger führen, sagte der Gewerkschaftssprecher. "Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn wir eine verschleierte Frau in einem Problemviertel ansprechen."

Demonstrantinnen festgenommen

Ohne derartige Bedenken ist die Polizei indes gegen DemonstrantInnen eingeschritten, die sich am Montag vor der Pariser Kathedrale Notre-Dame zum Protest gegen das Gesetz versammelt hatten. Weil die Kundgebung nicht angemeldet war, nahm die Polizei drei Schleier tragende Frauen vorübergehend fest. Hintergrund sei aber nicht das Tragen eines Schleiers, sondern die Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung gewesen, teilte die Polizei mit. (APA/Ag.)