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Stimmt das ungarische Parlament zu, hätten befruchtete Eizellen ein Recht auf Leben.

Foto: APA/AP/Armando Franca

Das ungarische Parlament wird am 18. April über die neue Verfassung abstimmen. Die konservative Regierung plant in diesem Rahmen, den Schutz des Lebens bereits ab der Befruchtung in der Verfassung festzuschreiben. Die ungarische Frauenrechtsgruppe Patent befürchtet, dass der rechtskonservative Vorstoß eine strengere Abtreibungsgesetzgebung nach sich ziehen wird. Das internationale Netzwerk Wave schließt sich dieser Perspektive an.

Die Regierungsparteien hatten zwar erklärt, dass sie die Abtreibungsregelungen nicht verschärfen wollen. Derzeit gilt in Ungarn die Fristenlösung bis zur 12. Schwangerschaftswoche für nicht-medikamentöse Eingriffe. Unter dem verstärkten Druck der Christlichen Demokratischen Partei (KDNP) stimmte die Regierung von Minsterpräsident Orban den Plänen zum Lebensschutz ab der Befruchtung letztlich aber zu.

Klagen vor Verfassungsgerichtshof

Wenn diese Klausel in die neue Verfassung aufgenommen wird, kann sich jede/r BürgerIn an den Verfassungsgerichtshof wenden, um die bestehende Abtreibungsgesetzgebung anzufechten. KritikerInnen der Pläne befürchten daraus resultierend eine konsequente Verschärfung der Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch. Laut Frauenrechtlerinnen hätten bereits bisherige Prozesse den Weg Richtung eingeschränktem Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper der Frau geebnet; den Fötus ab Befruchtung zum Rechtskörper zu machen, würde diese Tendenz verstärken.

Verhütung und IVF in Frage gestellt

Zudem sieht Wave auch den Zugang zu Notfallkontrazeption gefährdet: Die Gesetzesvorlage würde deren legalen Charakter sowie jenen der künstlichen Befruchtung in Frage stellen. Alle befruchteten Eizellen hätten, stimmt das Parlament zu, ein Recht auf Leben, auch wenn, wie im letzterem Fall, die Befruchtung vor der eigentlichen Schwangerschaft im Mutterleib passiert. Notfallverhütung, die die Einnistung der befruchteten Eizelle verhindert, wäre demnach ebenfalls verfassungswidrig und illegal.

Problem nicht gelöst

Die Frauenrechtsgruppe Patent betont, dass es einen verfassungsrechtlichen Schutz für befruchtete Eizellen in keinem anderen europäischen Land gibt. Selbst in Polen ist ein derartiger Vorstoß gescheitert. Patent und Wave haben deshalb an die ungarischen Abgeordenten appelliert, sich gegen die Vorlage in dieser Form auszusprechen und drängen auf die Streichung des Paragrafen zum Lebensschutz. Die Expertinnen meinen im Hinblick auf Erfahrungen in Ländern mit strengen Gesetzen wie Irland oder Polen, dass sich die Zahl der Abtreibungen durch derartige Maßnahmen nicht verringern würde. (red)